24.10.2026, 20:47
Die Versteuerung eines roten 07-Kennzeichens für Oldtimer erfolgt als Pauschalsteuer nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG):
• Pkw, Lkw und übrige Fahrzeuge: 191,73 Euro pro Jahr
• Krafträder (Zweiräder): 46,02 Euro pro Jahr
Wichtige Details zur Besteuerung
• Kennzeichenbesteuerung: Es wird nicht das Halten eines einzelnen Fahrzeugs besteuert, sondern die Zuteilung des Kennzeichens selbst (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG).
• Mehrere Fahrzeuge: Sie können auf ein einziges 07-Kennzeichen mehrere Oldtimer (Pkw, Motorräder, Traktoren etc.) eintragen lassen. Die Steuer fällt trotzdem nur einmal in der jeweiligen Pauschalhöhe an
• Pkw, Lkw und übrige Fahrzeuge: 191,73 Euro pro Jahr
• Krafträder (Zweiräder): 46,02 Euro pro Jahr
Wichtige Details zur Besteuerung
• Kennzeichenbesteuerung: Es wird nicht das Halten eines einzelnen Fahrzeugs besteuert, sondern die Zuteilung des Kennzeichens selbst (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG).
• Mehrere Fahrzeuge: Sie können auf ein einziges 07-Kennzeichen mehrere Oldtimer (Pkw, Motorräder, Traktoren etc.) eintragen lassen. Die Steuer fällt trotzdem nur einmal in der jeweiligen Pauschalhöhe an

