Gestern, 01:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 01:18 von Testfahrerprofi.)
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für das rote 07-Oldtimerkennzeichen gelten aufgrund seines Charakters als Sammler- und Wechselkennzeichen besondere gesetzliche und tarifliche Regelungen:
• Das Kennzeichen ist versichert, nicht das einzelne Auto: Die Haftpflichtversicherung wird für das Kennzeichen an sich abgeschlossen. Es schützt das Fahrzeug, an dem die Schilder im Moment der Fahrt ordnungsgemäß angebracht sind.
• Abrechnung nach dem risikostärksten Fahrzeug: Sie können mehrere Oldtimer (je nach Zulassungsbezirk oft bis zu 20 Fahrzeuge) in das rote Fahrzeugscheinheft eintragen lassen. Die Versicherungsprämie richtet sich dabei in der Regel nur nach dem Fahrzeug mit dem höchsten Risiko bzw. dem größten Hubraum/Leistung. Die restlichen Fahrzeuge laufen beitragsfrei mit, da Sie gesetzlich ohnehin immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig bewegen dürfen.
• Keine Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen): Oldtimer-Haftpflichttarife nutzen keine klassischen SF-Klassen. Die Beiträge sind von Beginn an pauschal sehr günstig (oft zwischen 40 und 110 Euro im Jahr für die Haftpflicht). Nach einem Unfall erfolgt im Regelfall keine Rückstufung der Prämie`..............................................................................................Einschränkung des Versicherungsschutzes (Nutzung)
Die Haftpflicht greift nur, wenn das Fahrzeug im Rahmen der gesetzlich erlaubten Zwecke bewegt wird. Dazu gehören ausschließlich:
• Das Kennzeichen ist versichert, nicht das einzelne Auto: Die Haftpflichtversicherung wird für das Kennzeichen an sich abgeschlossen. Es schützt das Fahrzeug, an dem die Schilder im Moment der Fahrt ordnungsgemäß angebracht sind.
• Abrechnung nach dem risikostärksten Fahrzeug: Sie können mehrere Oldtimer (je nach Zulassungsbezirk oft bis zu 20 Fahrzeuge) in das rote Fahrzeugscheinheft eintragen lassen. Die Versicherungsprämie richtet sich dabei in der Regel nur nach dem Fahrzeug mit dem höchsten Risiko bzw. dem größten Hubraum/Leistung. Die restlichen Fahrzeuge laufen beitragsfrei mit, da Sie gesetzlich ohnehin immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig bewegen dürfen.
• Keine Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen): Oldtimer-Haftpflichttarife nutzen keine klassischen SF-Klassen. Die Beiträge sind von Beginn an pauschal sehr günstig (oft zwischen 40 und 110 Euro im Jahr für die Haftpflicht). Nach einem Unfall erfolgt im Regelfall keine Rückstufung der Prämie`..............................................................................................Einschränkung des Versicherungsschutzes (Nutzung)
Die Haftpflicht greift nur, wenn das Fahrzeug im Rahmen der gesetzlich erlaubten Zwecke bewegt wird. Dazu gehören ausschließlich:
- Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen und die dazugehörigen An-/Abfahrten.
- Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten.
- Werkstattfahrten sowie Fahrten zur Wartung und Pflege (z. B. Tanken, Waschen).
- Wichtig:Nutzen Sie das Kennzeichen für verbotene Fahrten (z. B. den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder Urlaubsreisen), riskieren Sie neben empfindlichen Strafverfahren und Steuernachzahlungen auch Ihren Versicherungsschutz (Regressforderungen des Versicherers)

