13.05.2005, 23:10
Hi @ll,
normalerweise hätte dieser Thread nach dem Beitrag von Hubsi beendet werden können. Einen ähnlichen Haftungsausschluss findet man bei allen möglichen Motor(sport)veranstaltungen. Vielleicht haben wir ja bei den vergangenen Treffen – mit teilweise über 80 Fahrzeugen und ohne Polizeieskorte – nur unverschämtes Glück gehabt.
Hier mal ein konstruktiver Vorschlag, der nach rechtlicher Prüfung, als Vorlage für alle künftigen Veranstaltungen dienen könnte:
Haftungsausschluss
Sternfahrt Forchheim (im folgenden Veranstaltung genannt)
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt gegenüber dem Teilnehmer sowie dritten Personen, keinerlei Haftung für Schäden. Der Teilnehmer verzichtet unter Ausschluss des Rechtsweges für sich und unterhaltsberechtigte Personen, für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schaden, auf jedes Recht des Vorgehens gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer.
Der Teilnehmer verhält sich so, dass er andere Teilnehmer nicht gefährdet. Den Anweisungen des Veranstalters leistet er Folge.
Der Teilnehmer haftet für Personen- und Sachschäden an Dritten, wenn er diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.
Während der Veranstaltung herrscht absolutes Verbot für die Einnahmen von Alkohol und starken Medikamenten. Der Teilnehmer kann ausgeschlossen werden, wenn er die Veranstaltung stört oder sich grob fahrlässig verhält.
Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für das von ihm benutzten Fahrzeug. Der Teilnehmer versichert insbesondere, dass das Teilnehmer-Fahrzeug zugelassen und versichert ist und sich in technisch einwandfreiem Zustand befindet. Motor und Getriebe werden vor der Veranstaltung auf Öl-Undichtigkeit geprüft.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Fahrstrecken.
Der Haftungsausschluss wird mit Anmeldung an der Veranstaltung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Mit meiner Unterschrift erkläre ich meine Veranstaltungs-Teilnahme und akzeptiere jeglichen Haftungsausschluss der Veranstalter.
Datum, Unterschrift
Das ersetzt natürlich nicht den gesonderten Abschluss einer Veranstalterversicherung. Der ADAC hat in seinen Grundsätzen sogar noch deutlich weitreichendere Absicherungen – je nach Veranstaltung:
– Veranstalter-Haftpflichtversicherung
– Teilnehmer-Haftpflichtversicherung
– Teilnehmer-Unfallversicherung
– Sportwarte-Unfallversicherung
– Zuschauer-Unfallversicherung
Grüße Manfred
.
normalerweise hätte dieser Thread nach dem Beitrag von Hubsi beendet werden können. Einen ähnlichen Haftungsausschluss findet man bei allen möglichen Motor(sport)veranstaltungen. Vielleicht haben wir ja bei den vergangenen Treffen – mit teilweise über 80 Fahrzeugen und ohne Polizeieskorte – nur unverschämtes Glück gehabt.
Hier mal ein konstruktiver Vorschlag, der nach rechtlicher Prüfung, als Vorlage für alle künftigen Veranstaltungen dienen könnte:
Haftungsausschluss
Sternfahrt Forchheim (im folgenden Veranstaltung genannt)
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt gegenüber dem Teilnehmer sowie dritten Personen, keinerlei Haftung für Schäden. Der Teilnehmer verzichtet unter Ausschluss des Rechtsweges für sich und unterhaltsberechtigte Personen, für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schaden, auf jedes Recht des Vorgehens gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer.
Der Teilnehmer verhält sich so, dass er andere Teilnehmer nicht gefährdet. Den Anweisungen des Veranstalters leistet er Folge.
Der Teilnehmer haftet für Personen- und Sachschäden an Dritten, wenn er diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.
Während der Veranstaltung herrscht absolutes Verbot für die Einnahmen von Alkohol und starken Medikamenten. Der Teilnehmer kann ausgeschlossen werden, wenn er die Veranstaltung stört oder sich grob fahrlässig verhält.
Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für das von ihm benutzten Fahrzeug. Der Teilnehmer versichert insbesondere, dass das Teilnehmer-Fahrzeug zugelassen und versichert ist und sich in technisch einwandfreiem Zustand befindet. Motor und Getriebe werden vor der Veranstaltung auf Öl-Undichtigkeit geprüft.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Fahrstrecken.
Der Haftungsausschluss wird mit Anmeldung an der Veranstaltung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Mit meiner Unterschrift erkläre ich meine Veranstaltungs-Teilnahme und akzeptiere jeglichen Haftungsausschluss der Veranstalter.
Datum, Unterschrift
Das ersetzt natürlich nicht den gesonderten Abschluss einer Veranstalterversicherung. Der ADAC hat in seinen Grundsätzen sogar noch deutlich weitreichendere Absicherungen – je nach Veranstaltung:
– Veranstalter-Haftpflichtversicherung
– Teilnehmer-Haftpflichtversicherung
– Teilnehmer-Unfallversicherung
– Sportwarte-Unfallversicherung
– Zuschauer-Unfallversicherung
Grüße Manfred
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