24.06.2005, 09:19
Hi Shade,
ich habe deinen Fall mit einem Freund besprochen der Rechtsanwalt ist (natürlich deutsches Rech): grundsätzlich ist er zur Einhaltung des Vertrages verpflichtet egal was es kostet. Sollte er es doch nicht fertigkriegen dann gibt´s drei Möglichkeiten:
Zunächst aber musst du ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Einhaltung der vereinbarten Vertragsgegenstände setzen. Nach Ablauf der Frist must du deinen Vertrag auf Erfüllung hin einklagen. Nun die drei Möglichkeiten:
1.) Du trittst selbst vom Vertrag zurück holst dir deine Anzahlung und das Thema ist erledigt
2.) Du trittst vom Vertrag zurück und machst Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend
3.) Du verklagst ihn auf Einhaltung und weist ihm nach das er die Geräuschdämmung hinkriegen könnte allerdings zu den und den Kosten.
Die Kosten für die Garage, die Zulassung usw. kannst du ihm wegen Nichterfüllung ohnedies immer in Rechnung stellen. Sie sind für dich nicht erwartete Unkosten, die er durch seine Sachunkenntnis verursacht hat.
Mein Vorschlag: ein freundlicher Brief des Rechtsanwalts deines Vertrauens!!! Solche schriftliche Motivationshilfen haben schon so manchen faulen Sack zum hüpfen gebracht. Ist zwar schade dass es nur auf diese Weise laufen kann aber wie schon geschrieben, die Welt ist in den seltensten Fällen nett und wer Recht hat soll auch Recht bekommen!!! Nur die Anzahlung zurückzuwollen finde ich ein bisschen wenig! Du hast ein Auto gekauft und das sollst du jetzt auch bekommen. Es ist sein Problem wie er das hinkriegt!!!! Nur nicht aufgeben!!!!!!!!
Viel Glück und Durchhaltevermögen
Christian
ich habe deinen Fall mit einem Freund besprochen der Rechtsanwalt ist (natürlich deutsches Rech): grundsätzlich ist er zur Einhaltung des Vertrages verpflichtet egal was es kostet. Sollte er es doch nicht fertigkriegen dann gibt´s drei Möglichkeiten:
Zunächst aber musst du ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Einhaltung der vereinbarten Vertragsgegenstände setzen. Nach Ablauf der Frist must du deinen Vertrag auf Erfüllung hin einklagen. Nun die drei Möglichkeiten:
1.) Du trittst selbst vom Vertrag zurück holst dir deine Anzahlung und das Thema ist erledigt
2.) Du trittst vom Vertrag zurück und machst Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend
3.) Du verklagst ihn auf Einhaltung und weist ihm nach das er die Geräuschdämmung hinkriegen könnte allerdings zu den und den Kosten.
Die Kosten für die Garage, die Zulassung usw. kannst du ihm wegen Nichterfüllung ohnedies immer in Rechnung stellen. Sie sind für dich nicht erwartete Unkosten, die er durch seine Sachunkenntnis verursacht hat.
Mein Vorschlag: ein freundlicher Brief des Rechtsanwalts deines Vertrauens!!! Solche schriftliche Motivationshilfen haben schon so manchen faulen Sack zum hüpfen gebracht. Ist zwar schade dass es nur auf diese Weise laufen kann aber wie schon geschrieben, die Welt ist in den seltensten Fällen nett und wer Recht hat soll auch Recht bekommen!!! Nur die Anzahlung zurückzuwollen finde ich ein bisschen wenig! Du hast ein Auto gekauft und das sollst du jetzt auch bekommen. Es ist sein Problem wie er das hinkriegt!!!! Nur nicht aufgeben!!!!!!!!
Viel Glück und Durchhaltevermögen
Christian