23.01.2006, 19:46
Zitat:Als einziger Trost verbleibt Dir, dass Du offenbar noch recht glimpflich davongekommen bist.Das ist wohl war, Fahrausweis durfte ich behalten, aber 1 Jahr auf Bewährung, bezogen auf die Schweiz. Vorfall passierte ca. 2002.
Zitat: Deinen Aerger herunterspülst hastJa doch, alles im Lot.
Die Maßnahmen sind o.k., weil anders lernen es die Autofahrer nicht.
Hinlangen, nur so bleibt was haften.
Tempomat einschalten und entspannen
meint
's Mick'sche