14.03.2006, 00:52
Derartige Kennzeichen sind eigentlich garnicht zulässig. In der Anlage II zur StVZO steht, wie das zu handhaben ist:
Da ist die gesetzliche Regelung einmal US-Car freundlich, und dann hält sich keiner dran
Zitat:Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und
Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen*)
1. Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des
Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von 2 Buchstaben in
der Erkennungsnummer zugeteilt werden. Die Buchstaben I, O und Q dürfen
nur in der FE-Schrift nach Abschnitt 1 der Anlage Va ausgestaltet sein.
2. Zwei- und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der
Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die
eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für
Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen,
längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.
Da ist die gesetzliche Regelung einmal US-Car freundlich, und dann hält sich keiner dran

![[Bild: gtc15.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/gtc15.gif)