23.10.2006, 23:19
Zitat:Die Lenkung muss zum Zeitpunkt des Kaufs nachweislich defekt gewesen sein,ansonsten ist es kein SachmangelDarum geht es mir ja. Man kann so etwas nach 8 und mehr Monaten nicht beweisen.
Es geht mir auch weniger um meinen Fall. Aber ich habe mich in Bezug dazu mal ein wenig eingelesen und musste feststellen, dass die tollen Sachen, die zum Schutz der Verbraucher (vor ein paar Jahren) eingeführt wurden, in solchen Fällen recht unwirksam sind. Vor 2002, habe ich wenigstens noch eine Gebrauchtwagengarantie beim netten Vertragshändler bekommen. Mit der war es für beide Seiten leichter, etwaige Mängel zu beseitigen.
Gruß Sebastian
![[Bild: 17.gif]](https://smiliestation.de/smileys/Schilder/17.gif)
"Wir wollen keine Sammlerstücke bauen, wie es andere große Marken tun, wir wollen Sportwagen bauen, die sich jeder arbeitende Amerikaner leisten kann."
Dave Hill, 27.05.05
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Dave Hill, 27.05.05