27.10.2006, 22:17
Zitat:Original von Black Fighter
damit die Ausnahmegenemigung im Fahrzeugbrief steht, welche dann bindend ist für die Zulassungsstelle in Didis Ort
sobald das Kfz dahin "zurückverkauft" und neu zugelassen wird.
So ich hoffe das hilft Dir (Euch) ein wenig weiter.
Gruß
Sandro
Das ist aber gerade nicht so. Eine Ausnahmegenehmigung wird nur dort gelten, wo sie erteilt wurde (und kann natürlich auch wieder zurück genommen werden).
Ich habe gerade mein kleines Kennzeichen ohne Briefeintrag bekommen. Die Zulassungsstelle teilte mir auch mit, dass ich den Eintrag nicht bräuchte. Und selbst wenn ich ihn hätte würden sie unabhängig davon selbst entscheiden. Ich konnte den Bedarf eines kleinen Kennzeichens begründen und hatte das Objekt zur Veranschaulichung mitgebracht - man hat sich das dann auch genau angesehen. Ich bekam abschließend noch den Hinweis, dass ich bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk keinen Anspruch auf Beibehaltung des kleinen Kennzeichens habe.
Es ist aber zu erwarten, dass die neue Zulassungsstelle sich an der alten "orientiert" - sie muss es aber keinesfalls. Das gilt auch für andere Eintragungen wie zum Beispiel 120 dB Sportauspuff. Die Berliner Harleyfahrer können da ein Lied von singen. Dort gehen (inzwischen vielleicht auch "gingen") alle Harleyzulassungen über den Amtstisch eines geschulten Mitarbeiters, der gnadenlos "gewisse" Eintragungen nicht akzeptierte, was dann dazu führte, dass die Fahrer ihre Harleys auf die in einem anderen Bundesland lebende Oma zuliessen.