24.02.2007, 15:02
Zitat:Original von J.M.G.
@Frank: Hast Du das Urteil zufällig zur Hand? In den Kommentaren zur Richtlinie kann ich es leider nicht finden.
@mx guru: Was der TüV sagt ist völlig egal. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde (i.d.R. das Landratsamt und dessen Zulassungsstelle) können Ausnahmegenehmigungen erteilen (Achtung, kein Rechtsanspruch!).
Diese werden bei schwarzen Scheiben i.d.R. erteilt:
(1) Bei gesundheitlicher Notwendigkeit (was aber i.d.R. mit Einschränkungen beim Führerschein einhergeht).
(2) Wenn öfter sensible Güter oder Personen transportiert werden müssen (z.B. Juweliere).
(3) Wenn das Fahrzeug bauartbedingt so ist (z.B. bei einem Import aus Brasilien) und die Umbaukosten nicht verhältnismäßig sind.
Zu 3.: Wenn das Fahrzeug in den USA mit Folie ausgestattet wurde, so ist das Entfernen der Folie nach aktueller Rechtssprechung durchaus zumutbar und verhältnismäßig.
So ist es und nicht anders. Fahrzeugscheiben müssen eine bestimmte Lichtdurchlässigkeit haben. Windschutzscheibe 75% , der Rest 70 %. Da die Fahrzeugverglasung zu 95% bereits ab Werk eine Tönung aufweisen (Im Fachjargon Grün, Blau oder Bronze genannt) beträgt die Toleranz zur Lichtdurchlässigkeit nur wenige Prozent, so daß man nichts mehr draufpappen kann, ohne seine Betriebserlaubnis zu verlieren und im Ernstfall keinen Versicherungsschutz zu haben!
Ab der B-Säule nach hinten darf man KBA-bautartgeprüfter Folie und zweiten Außenspiegel den Karren finster machen-der Rest ist tabu! Selbst die völlig transparente einbruchhemmende Folie farf nur auf völlig klarem Glas montiert werden, so daß wir schonmal die grünen vorderne Kurbelscheiben gegen Klare tauschen mußten, weil der Kunde unbedingt die Scheiben einbruchhemmend haben wollte.
Auch der ganze Flutkrempel ist illegal, also Finger weg davon!
Ich versteh auch das spätpubertäre Bedürfnis nicht, aus seinem Hobel nicht mehr ordentlich rausgucken zu können. Was wollt ihr der Mutter erzählen, deren Kind ihr in der Dämmerung untergebügelt habt, weil Ihr es nicht gesehen habt?
Ich bin auch kein Paragraphenreiter und nehme nicht alle Gesetze so wichtig wie sie scheinen. Aber manche Regeln haben schon Ihren Sinn und diese gehört unbedingt dazu!
meint Ecki