01.04.2007, 14:58
Zitat:der Betrieb eines Fahrzeugs , das, wie von Ihnen beschrieben, große Mengen an Öl verliert, wiederspricht § 1 StVG iVm StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ).Fahrzeuge, die zum Straßenverkehr zugelassen sind, müssen bestimmten Standarts, zu denen auch ein einwandfreier technischer Zustand, der im beschriebenen Fall nicht vorliegt, entsprechen.
Einem Fahrzeug, das sich als nicht vorschriftsmäßig erweist, kann nach angemessner Frist, in der der Mangel behoben werden soll, die Zulassung gemäß § 17 I StVZO entzogen werden.Sollte solch ein Fahrzeug dennoch am Straßenverkehr teilnehmen, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Ferner verstößt der Halter des Fahrzeugs gegen § 324a StGB ( Bodenverunreinigung ), der auch fahrlässiges Einbringen umweltgefährdender Stoffe (wie ÖL ) in den Boden unter Strafe stellt.
Abgesehen davon ist das eine riesen Sauerrei von Dir. Solches unnötige Verhalten gehört mächtig bestraft. Wenn Du um den Mangel nicht wüßtest, O.K., aber mit VORSATZ!!!!!! Da fehlen mir die Worte.
Edit: Thema Entfernen: Im Baumarkt gibt es Entsprechende Bindemittel und Entferner. Bei Hela (ist bei mir um die Ecke, deshalb nenne ich jetzt mal diesen) gibt es das Zeug in der KFZ-Abteilung.