20.05.2007, 22:41
dazu kommt natürlich ,das eine holländische Unbedenklichkeitsbescheinigung in D nicht viel wert ist,da beim FA alle Glocken läuten,wenn der Wagen nicht auf eine holländische Privatperson verzollt wurde.
Wenn eine Spedition die Verzollung in Holland vornimmt ,sollte alles sich nach deutschem Recht drehen.
EU ist noch lange nicht EU!!!!!!!
Gruß Molle
Werner
Wenn eine Spedition die Verzollung in Holland vornimmt ,sollte alles sich nach deutschem Recht drehen.
EU ist noch lange nicht EU!!!!!!!
Gruß Molle
Werner

