16.07.2007, 11:21
Tom, das ist wirklich nicht die aktuelle Rechtssprechung.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt erhalten, wenn der Wagen nach Herstellervorschrift gewartet worden ist. Wo das passiert ist dabei unerheblich.
Bei einer Garantie handelt es sich letztendlich um einen Vertrag der an Bedingungen geknüpft ist. Erfüllt der Halter diese nicht, gibt es keine Garantie. Diese Bedingungen sind für jeden in den Garantiebedingungen des Herstellers einsehbar. Die EU-Verordnung zielt ausschließlich auf die gesetzliche Gewährleistung ab. Dieses Problem kommt nicht zuletzt beim Thema Rost in diversen Opel-Foren zum Tragen...
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt erhalten, wenn der Wagen nach Herstellervorschrift gewartet worden ist. Wo das passiert ist dabei unerheblich.
Bei einer Garantie handelt es sich letztendlich um einen Vertrag der an Bedingungen geknüpft ist. Erfüllt der Halter diese nicht, gibt es keine Garantie. Diese Bedingungen sind für jeden in den Garantiebedingungen des Herstellers einsehbar. Die EU-Verordnung zielt ausschließlich auf die gesetzliche Gewährleistung ab. Dieses Problem kommt nicht zuletzt beim Thema Rost in diversen Opel-Foren zum Tragen...