10.12.2007, 13:36
Zitat:Original von Midnight-Cruiser
Zulassungsstellen erteilen keine Ausnahmegenehmigungen. Wenn, dann das Regierungspräsidium - aber an deren Ausnahmegenehmigungen müssen sich die Zulassungsstellen natürlich nicht halten, obwohl es deren vorgesetzte Behörde ist. Der TÜV erteilt ebenfalls keine Ausnahmegenehmigungen, er nimmt aber Eintragungen vor.
Viel Glück !
In Bayern werden Ausnahmegenehmigungen von den Landratsämtern (LRA) erteilt. Die Zulassungsstellen sind Behörden der Landratsämter, und der Leiter der Zulassungstellle, ein Leitender Beamter des LRA, hat die Befugniss solche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. So geschehen bei meinem Dodge!
Bei mir ging das so: Ich habe den TÜV a.a.S. auf die Sache mit den Ausnahmegenhmigungen direkt angesprochen und gefragt was alles machbar ist. Dieser sagte er wird dies mit dem Leiter der Zulassungsstelle absprechen. Der a.a.S. hat daraufhin vorab die Zusage von dem Leiter der Zulassungsstelle bekommen was von dort eingetragen wird. Dann wurde die §21 Abnahme (heißt heute anders!) durchgeführt, zusammen mit einem "Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO". Bestandteil dieses Gutachtens waren ALLE relevanten Punkte die zur Erteilung einer Ausnahmegenhmigung notwendig waren (z.B. Verglasung, fehlende LWR, Verankerung Sicherheitsgurte, Bremsanlage nach RTL 71/320/EWG usw usw).
Das Gutachten nach §70 endete dann mit dem Passus: "Die Ausnahmegenehmigung wird befürwortet".
Wenn man diesen Weg geht kann eigentlich kaum was schiefgehen, da sich die einzelnen Behörden und Gutachter untereinander abstimmen und sich nicht "übergangen" fühlen...
Ob jedoch der Beschluss zu den roten FRA positiv ausfallen wird hängt natürlich sehr von den bei Dir zuständigen Stellen ab!
Viele Grüße
Jochen


![[Bild: 24623844bc.jpg]](https://up.picr.de/24623844bc.jpg)