26.12.2007, 15:27
@ C6
Dann wollen wir das auch mal genau zitieren, richtig?
Hier der originale Auszug aus dem ADAC:
Das gilt nur, wenn eine zusammenhängende, schneebedeckte oder vereiste Fahrbahn besteht!
Gruß
Friedel
P.S. Sollte sich kurz vorher ankündigen, das dort evtl. mit solchen Witterungsverhältnissen zu rechnen ist, dann nehme ich mir für die wenigen, schneebedeckten Kilometer halt vom ADAC doch Schneeketten mit!
Dann wollen wir das auch mal genau zitieren, richtig?
Hier der originale Auszug aus dem ADAC:
Zitat:Ab 1. Januar 2008 müssen bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sein. Schneeketten auf der Antriebsachse als Alternative für Winterreifen sind nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird. Die neue Verpflichtung gilt jeweils vom 1. November bis 15. April.
Das gilt nur, wenn eine zusammenhängende, schneebedeckte oder vereiste Fahrbahn besteht!
Gruß
Friedel
P.S. Sollte sich kurz vorher ankündigen, das dort evtl. mit solchen Witterungsverhältnissen zu rechnen ist, dann nehme ich mir für die wenigen, schneebedeckten Kilometer halt vom ADAC doch Schneeketten mit!