22.02.2008, 19:53
bei gewährleistung gehört zum kaufvertrag auch immer ein protokoll wie eine checkliste, auf dem der gesamte zustand des fahrzeuges festgehalten wird. was dort zb bei einem oldtimer als "nicht funktionierend" eingetragen (und vom kunden abgezeichnet) wird, fällt auch aus der gewährleistung heraus. so halte ich es, und so sollte es auch jeder andere seriöse händler halten, dann gibts auch bei der gewährleistung keinen streß.