20.03.2008, 22:21
Zitat:Original von MaseratimerlinSieht ja, wenn man böswillig Argumentiert, so aus, als wenn die Versicherungen
Bei der Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes eines Kraftfahrzeuges ist nicht der Wert maßgebend, den der Eigentümer bei Verkauf erzielt hätte (Zeitwert), sondern der beim Kauf von einem seriösen Händler zu zahlen ist (in der Regel 20 - 25 Prozent über dem Zeitwert). Etwaige Finanzierungskosten hinzuzurechnen.
versuchen Geld zu sparen. ??? Komische Reglung.