04.04.2008, 18:03
Hi,
nein, ist keine Sondergenehmigung, sondern einfach ECE Regelung. Darin steht auch nirgendwo ein MUSS bei Xenon eine Leuchtweitenregulierung haben, sondern dort steht nur in welchem Bereich sich die Leuchtweite verändern darf.
Wird dieser Bereich nicht eingehalten, muß eine Leuchtweitenregulierung verbaut werden, und das übrigens bei jedem PKW. Bei Xenon muß sie dann nur automatisch funktionieren.
Das ist jetzt alles ganz vereinfacht ausgedrückt, der geneigte und interessierte Leser kann sich die ECE R 48 durchlesen.
Die Scheinwerfer Reinigungsanlage ist hingegen Pflicht.
Gruß Birger
(der sich mit dem Thema für die C5 ausgiebig befassen mußte)
nein, ist keine Sondergenehmigung, sondern einfach ECE Regelung. Darin steht auch nirgendwo ein MUSS bei Xenon eine Leuchtweitenregulierung haben, sondern dort steht nur in welchem Bereich sich die Leuchtweite verändern darf.
Wird dieser Bereich nicht eingehalten, muß eine Leuchtweitenregulierung verbaut werden, und das übrigens bei jedem PKW. Bei Xenon muß sie dann nur automatisch funktionieren.
Das ist jetzt alles ganz vereinfacht ausgedrückt, der geneigte und interessierte Leser kann sich die ECE R 48 durchlesen.
Die Scheinwerfer Reinigungsanlage ist hingegen Pflicht.
Gruß Birger
(der sich mit dem Thema für die C5 ausgiebig befassen mußte)
