12.03.2002, 15:15
Wie dem auch sei, Du hast Anspruch auf eine einwandfreie Reparatur und ein einwandfreies Ergebnis.
Wenn etwas rappelt, dann ist die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt worden und Du hast Anspruch auf Nachbesserung. Es sei denn, die Werkstatt weist nach, daß das Rappeln schon vorher da war; - aber wie will sie das beweisen?
Also: Erst mal das Ergebnis der Reparatur abwarten und dann ggf. reagieren.
Alternative: Auto zum Restwert verkaufen und mit der Zahlung der Versicherung eine neue Vette kaufen.
Gruß
Tripower
Wenn etwas rappelt, dann ist die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt worden und Du hast Anspruch auf Nachbesserung. Es sei denn, die Werkstatt weist nach, daß das Rappeln schon vorher da war; - aber wie will sie das beweisen?
Also: Erst mal das Ergebnis der Reparatur abwarten und dann ggf. reagieren.
Alternative: Auto zum Restwert verkaufen und mit der Zahlung der Versicherung eine neue Vette kaufen.
Gruß
Tripower
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