17.06.2008, 12:12
Der TÜV'ler war weder blind noch hatte er tiefe oder auch nur flache Taschen.
Wie gesagt, man muss nur wissen wo und wie man die Ausnahmegenehmigung formuliert.
Wie gesagt, man muss nur wissen wo und wie man die Ausnahmegenehmigung formuliert.
Gruß, Midnight-Cruiser