17.10.2008, 17:13
Hallo Andre,
zulässig ist das, was der TÜV einträgt mit "Ausnahmegenehmigung erforderlich" und diese dann von der Zulassungsstelle oder dem RP auch tatsächlich erteilt wird.
Gruß
JR
zulässig ist das, was der TÜV einträgt mit "Ausnahmegenehmigung erforderlich" und diese dann von der Zulassungsstelle oder dem RP auch tatsächlich erteilt wird.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!