29.01.2009, 00:44
Darf ich da mal kurz korrigierend eingreifen? 
Nicht vom Fahrzeugschein wird abgeschrieben, sondern vom Fahrzeugbrief. Oder von einem Datenblatt. Zweites ist im Falle des Threaderstellers maßgebend.

Nicht vom Fahrzeugschein wird abgeschrieben, sondern vom Fahrzeugbrief. Oder von einem Datenblatt. Zweites ist im Falle des Threaderstellers maßgebend.