01.02.2009, 16:24
Die obersten Landesbehörden (meist die Regierungspräsidien) können die Befugnis auch weitergeben.
Nur wenn man eine Ausnahmegenehmigung haben möchte, die im Normalfall nicht erteilt wird, kann man versuchen, den Sachbearbeiter/ die Sachbearbeiterin beim Regierungspräsidium selbst von der unbedingten Notwendigkeit zu überzeugen.
Die Sachverständigen sind auch angewiesen, in Zweifelsfällen mit den Behörden vorher abzuklären, ob eine Ausnahme genehmigt wird oder nicht. Im Normalfall wird daher eine Ausnahme, die vom Sachverständigen in seinem Gutachten befürwortet wird, von der Behörde auch genehmigt.
Probleme kann es geben, wenn das Auto nicht dort zugelassen wird, wo das Gutachten erstellt wird. Ich kenne Fälle, in denen ein Auto mit einem Gutachten vom TÜV NORD hier im Süden zugelassen werden sollte und die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen nicht erteilt wurden.
Zitat:§70 StVZObei uns hier läuft das so, dass die Zulassungsstellen eine Liste mit Paragraphen haben, von denen sie Ausnahmegenehmigungen erteilen dürfen. Ausnahmegenehmigungen von anderen §§ werden von der Zulassungsstelle an das Regierungspräsidium weitergeleitet. Im Normalfall hat der Antragsteller nichts mit dem Regierungspräsidium zu tun.
...die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen...
Nur wenn man eine Ausnahmegenehmigung haben möchte, die im Normalfall nicht erteilt wird, kann man versuchen, den Sachbearbeiter/ die Sachbearbeiterin beim Regierungspräsidium selbst von der unbedingten Notwendigkeit zu überzeugen.
Die Sachverständigen sind auch angewiesen, in Zweifelsfällen mit den Behörden vorher abzuklären, ob eine Ausnahme genehmigt wird oder nicht. Im Normalfall wird daher eine Ausnahme, die vom Sachverständigen in seinem Gutachten befürwortet wird, von der Behörde auch genehmigt.
Probleme kann es geben, wenn das Auto nicht dort zugelassen wird, wo das Gutachten erstellt wird. Ich kenne Fälle, in denen ein Auto mit einem Gutachten vom TÜV NORD hier im Süden zugelassen werden sollte und die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen nicht erteilt wurden.
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