15.04.2009, 17:39
Zitat:Original von JR
Zum hundertsten Mal, vielleicht wird es dann auch hinter den hohen Bergen verstanden:
Unabhängig von der von Kroymans ausgesprochenen Dreijahresgarantie, die aktuell nichts mehr wert ist, gibt es noch während der ersten beiden Jahre die gesetzliche Sachmängelhaftung gegenüber dem ausliefernden Händler, aus der dieser nicht herauskommt - es sei denn, er geht ebenfalls Pleite.
Gruß
JR
Zum ersten Mal
Sorry, das ich nicht alle Threadts lese.
Ich werde das nächste Mal etwas VORSICHTIGER sein.
Grüße aus dem Tal hinter den hohen Bergen
Ingo