16.06.2009, 15:39
Zitat:Original von man-in-white
Das kleinste Übel ist es doch, mit serienmäßigen nelblern rumzufahren. kein umbau oder Zweckentfremdung oder sonst was.
Falls die Grünen meckern macht man die halt aus.
Dieses neumodische TFL - drauf gesch....
Frank
Hi Frank,
die "Grünen" können nicht meckern, da der Betrieb der Nebelfrontscheinwerfer nach StVO keinen Beschränkungen unterliegt.
Nach StVZO sind "Betriebsbedingungen und entsprechende Betriebsmittelorte" vorgegeben.
Sonst muss nach StVZO das Abblendlicht bei Nebelfrontleuchtenbetrieb ebenfalls aktiviert sein.
Ich habe auch noch die canibalistischen "Nebler" als DRL, aber als US-Version und in Amber-Color.
Durch den originalen "Montageort" bewege ich mich damit leider ausserhalb der Grenzen.
Die "Grünen" haben damit kein Problem (StVO).
Nur der "TÜV" (StVZO), leider.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI