24.07.2009, 16:34
Zitat:Original von Frank the Judge
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, so wie ich sie kenne, ist die Bescheinigung, die sagt, dass das Auto verzollt ist.
Reicht da die tschechische (dort muß es ja irgendwann verzollt sein worden, bei Einfuhr aus USA)?
Wenn ja, muß das Ding wohl amtlich übersetzt werden. Denke, die deutschen Kollegen sprechen diese Sprache nicht unbedingt fließend.
Ich kenne die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" nur als Nachweis, dass das Fahrzeug nicht geklaut wurde oder sonst welche Eintragungen und Ansprüche auf das Fahrzeug bestehen.
Zoll- und Steuerbelege waren bei meinem Caballista zusätzlich vorhanden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung war damals vom KBA erstellt.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI