27.07.2009, 15:56
Zitat:Original von derCowboy
Wenn du am Freitag bis Samstag mietest, ist der Wagen theoretisch nur bis Samstag versichert. Solltest du ihn länger benutztn und es passiert etwas packen die dich bei den eiern
"ich habe am letzten Freitag einen LKW angemietet, und zwar um 12.50 uhr.
Da ich genau wusste, wie lange ich den Wagen brauche habe ich, auf Anraten der Dame am Counter mal für 2 Tage gemietet, also bis Sonntag 12.50 Uhr.
Die Dame erklärte mir, wenn ich den Wagen nur 1 Tag brauche bekomme ich den einen Tag gutgeschrieben.
Wir haben uns mit dem umzug mächtig beeilt und so konnte ich den Wagen noch innerhalb der Kulanzzeit (25 Stunden Mietdauer) auf den hof stellen.
Dummerweise sind die Öffnungszeiten der Firma am Samstag nur bis 12 Uhr.
Nun will mir der Autovermieter den einen Tag nicht erstatten."
Das Fahrzeug war laut Vertrag bis einschliessliche Sonntag 12:00 Uhr versichert.
Es geht hier darum:
Das Fahrzeug wurde ca. 24 Stunden früher abgegeben, aber dieses leider nach "Geschäftschluss".
Die Fahrzeugrückgabe ist damit "ohne schriftlicher Rückgabebestätigung" des Vermieters erfolgt.
Dieser weigert sich nun die "verbale" zusicherung der Mietpreisminderung um einen Tag, welches die Dame vom Counter des Vermietunternehmens zusagte, einzuhalten.
Seriöse Vermietunternehmen haben (armes) Personal, welche Mittags und Abends zum Sammelplatz fahren und die Fahrzeugrückgabe (Schlüsselkasten) kontrollieren.
So wurde es bei mir / mit mir bisher getätigt.
Bleiben nur noch aussenstehende unabhängige Zeugen (Freunde/Kumpels, keine direkten Familienangehörigen), wenn der geschilderte Sachverhalt "wahr" ist.
Sind Zeugen vorhanden, welche dieses auch vor Gericht beeiden würden, gibt es ein bisschen weniger Stress.
Übler wird es, wenn die Mietzeit-Kostenreduzierung-Aussage der Dame vom Counter "angeblich" nie ausgesprochen wurde.
Kulanzzeit von 25 Stunden kenne ich nicht.
War in meinen Verträgen auch nie vorhanden.
Habe ich auch noch nicht in Verträgen gelesen, wenn ich ein Fahrzeug mietete.
Da sollte noch einmal der Fahrzeug-Mietvertrag genau durchgelesen werden.
Fahrzeug-Mietzeit "normal" sind 24 Stunden, bei Dir also 13:00 Uhr des einen Tages bis 13:00 des folgenden Tages, oder bis 13:00 des darauf folgenden Tages (genaue Uhrzeit von 12:50 Uhr ist schon befremdlich).
Dann gibt es noch sogenannte "XX-Tage-Mietzeiten und Kurz-Mietzeiten"
Die Kurzmietzeiten werden oft für den transfer zum Airport, oder zurück, benutzt und sind relativ kostenkünstig.
Die XX-Tagemietzeiten werden überwiegend für Wohnmobile und Reisemobile, sowie für den einsatz von Nutzfahrzeugen oder Auflegern überregional, benutzt.
Vorzeitige Rückgabe des Mietfahrzeuges bedarf bei vereinbarter Mietkostenreduzierung, entsprechend dem tatsächlichen Mietzeitraumes, der schriftlichen Form.
Unser Edgar kann bestimmt auch etwas via telefonischem Kontakt dazu sagen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI