21.10.2009, 17:38
Hallo Frank,
ich zitiere einfach mal aus dem Angebot:
Gruß
JR
ich zitiere einfach mal aus dem Angebot:
Zitat:In Teilkasko sind auch Schäden mitversichert, die durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus) verursacht werden.
Ferner sind Schäden am versicherten Fahrzeug, die während der Beförderung mit einem geeigneten Transportmittel wie Anhänger oder Trailer durch einen Unfall des vefördernden Transportmittels eintreten, mitversichert. Dies gilt nicht, sofern es sich um eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung des Fahrzeugs handelt.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!