07.08.2003, 12:22
@ Till
Hi !
Nach einer neuen StVO Verordnung (in A) müssen Rad und Reifen (d.h. die gesamte Kombination) im Winkel von 30 Grad nach vorn und 50 Grad nach hinten voll abgedeckt sein - ausgehend von der radialen Mtte (Lauffläche reicht nicht). Wenn eine gerade Latte, Lineal o.Ä. über den Durchmesser des Rades angelegt wird darf im angegebenen Winkel kein Abstand in der Flucht zum Radlauf am Kotflügel erkennbar sein. Wenn man - in meinem Fall - von vorn oder hinten der Seitlichen Wagenflucht entlangsieht kann man die hervorstehenden Räder erkennen, sonst eigentlich schwer.
Freundliche Grüße, Erwin
Hi !
Nach einer neuen StVO Verordnung (in A) müssen Rad und Reifen (d.h. die gesamte Kombination) im Winkel von 30 Grad nach vorn und 50 Grad nach hinten voll abgedeckt sein - ausgehend von der radialen Mtte (Lauffläche reicht nicht). Wenn eine gerade Latte, Lineal o.Ä. über den Durchmesser des Rades angelegt wird darf im angegebenen Winkel kein Abstand in der Flucht zum Radlauf am Kotflügel erkennbar sein. Wenn man - in meinem Fall - von vorn oder hinten der Seitlichen Wagenflucht entlangsieht kann man die hervorstehenden Räder erkennen, sonst eigentlich schwer.
Freundliche Grüße, Erwin