04.02.2010, 15:38
"kein Einwand der Vorsätzlichkeit"
Da hast du wohl was falsch verstanden. Es gilt nur wenn der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit!
Gruß
Matthias
Da hast du wohl was falsch verstanden. Es gilt nur wenn der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit!
Gruß
Matthias