14.06.2010, 17:38

Wer Fähnchen nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.
Dies gilt im Besonderen für nationengebundene Fähnchen an Autos aus Nationen, die nicht dem Fähnchen entsprechen, an denen es angebracht ist.









Gruß Dieter

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