25.09.2003, 00:25
Hi Taymur,
aber denke daran - was aussen leuchtet gilt als Fahrzeugbeleuchtung
und muß vom TÜV abgenommen und eingetragen sein.
- Ansonsten keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
Jeden Freitag Abend ist auf einem der Parkplätze des Ruhr-Park-Centers in Bochum
immer US-Car-Treffen. Auf einem der benachbarten Parkplätze treffen sich Golf und
Opel -Fahrer. Viele von denen haben auch blaue Unterbodenbeleuchtung, grünes
Abblendlicht und andere "Spielereien".
- Vor einigen Monaten tauchten dort dann mal die grünen Jungs in Begleitung
von TÜV-Sachverständigen auf. ALLE Fahrzeuge mit diesen schönen Neon-Beleuchtungen
und anderen "Spielereien" wurde auf Autotransporter geladen und mitgenommen.
- fahren ohne Betriebserlaubnis
- Verkehrsgefährdung
Da andere Verkehrsteilnehmer durch diese "Spielereien" eventuell abgelenkt
oder verunsichert werden und dadurch Menschen zu schaden kommen können.
So wie ich gehört habe, war es auch recht teuer.
Ausserdem - sollte man einen Unfall haben und der Unfallgegner, auch wenn er Schuld hat, sagt aus, dass er durch das Licht verwirrt wurde - bekommst Du die volle Schuld
oder zumindest Teilschuld zugewiesen.
- Würde ich mir also gut überlegen.
Gruß
Dirk
aber denke daran - was aussen leuchtet gilt als Fahrzeugbeleuchtung
und muß vom TÜV abgenommen und eingetragen sein.
- Ansonsten keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
Jeden Freitag Abend ist auf einem der Parkplätze des Ruhr-Park-Centers in Bochum
immer US-Car-Treffen. Auf einem der benachbarten Parkplätze treffen sich Golf und
Opel -Fahrer. Viele von denen haben auch blaue Unterbodenbeleuchtung, grünes
Abblendlicht und andere "Spielereien".
- Vor einigen Monaten tauchten dort dann mal die grünen Jungs in Begleitung
von TÜV-Sachverständigen auf. ALLE Fahrzeuge mit diesen schönen Neon-Beleuchtungen
und anderen "Spielereien" wurde auf Autotransporter geladen und mitgenommen.
- fahren ohne Betriebserlaubnis
- Verkehrsgefährdung
Da andere Verkehrsteilnehmer durch diese "Spielereien" eventuell abgelenkt
oder verunsichert werden und dadurch Menschen zu schaden kommen können.
So wie ich gehört habe, war es auch recht teuer.
Ausserdem - sollte man einen Unfall haben und der Unfallgegner, auch wenn er Schuld hat, sagt aus, dass er durch das Licht verwirrt wurde - bekommst Du die volle Schuld
oder zumindest Teilschuld zugewiesen.
- Würde ich mir also gut überlegen.
Gruß
Dirk