25.09.2003, 00:31
Zitat:aber denke daran - was aussen leuchtet gilt als Fahrzeugbeleuchtung
und muß vom TÜV abgenommen und eingetragen sein.
Laut einem Fernsehbericht soll das sogar für Beleuchtungen im Fahrzeug gelten, wenn diese andere Verkehrsteilnehmer ablenken können. In dem gezeigten Beispiel gab es sogar Stress aufgrund einer von außen deutlich sichtbaren Beleuchtung der Hifi-Anlage (Verstärker usw.).
Auf der anderen Seite wundert es mich, wieso dann viele LKWs als fahrender Weihnachtsbaum anscheinend problemlos unterwegs sind. Neben buter Beleuchung sind alle möglichen Blinkspiele nicht selten.