25.09.2003, 20:17
Zitat:In D ist das anders. - Alles was an einem Fahrzeug montiert ist muss funktionieren.
Manche TÜVS sehen das verschieden, wenn man z.B. per Eidesstattlicher Versicherung angibt diese Einrichtungen nicht im Geltungsbereicht der STVZO zu benutzen. z.B. gibt es im Frankfurter Raum einige US Polizeifahrzeuge mit montierter Leuchtanlage. Diese muß jedoch im öffentlichen Verkehr abgedeckt sein und darf nicht ohne weiteres in Betrieb zu nehmen sein...
Zu dem Beispiel mit der Golfs halte ich die Aktion für zumindest für fragwürdig, wenn sich die Fahrzeuge zu dem Zeitpunkt auf Privat/Firmengelände aufgehalten haben.
Man sollte halt einen Ein/Aus Schalter in Griffnähe montieren und den Blick für die Rennleitung offenhalten.