17.10.2003, 12:40
@ Thorsten,
hast Du wohl falsch verstanden. Wenn die Teile mal eingetragen sind, muss es auch eine andere Zulassungsstelle anerkennen.
Bei mir war es ein von mir selbst importierter Dodge Durango Modelljahr 2001, bei dem ich die Änderungen vornehmen musste. Er kam aus USA und hatte hinten rote Blinker. Die musste ich umbauen, um die §21 Abnahme zu bekommen. Mit der 21er geht man dann zur Zulassungstelle und bekommt den Brief mit allen Ausnahmegenehmigungen (kost alles eine Menge Geld). Jede Ausnahmegenehmigung kostet Dich 25 Euro an den Gutachter und nochmal 15 Euro an die Zulassungstelle (Gebührensätze in Bayern).
Wenn es dann mal in den Papieren steht, ist es rechtens, sofern bei der Abnahme nicht "gemogelt" wurde, und alles nach den Vorschriften zuging.
Jochen
hast Du wohl falsch verstanden. Wenn die Teile mal eingetragen sind, muss es auch eine andere Zulassungsstelle anerkennen.
Bei mir war es ein von mir selbst importierter Dodge Durango Modelljahr 2001, bei dem ich die Änderungen vornehmen musste. Er kam aus USA und hatte hinten rote Blinker. Die musste ich umbauen, um die §21 Abnahme zu bekommen. Mit der 21er geht man dann zur Zulassungstelle und bekommt den Brief mit allen Ausnahmegenehmigungen (kost alles eine Menge Geld). Jede Ausnahmegenehmigung kostet Dich 25 Euro an den Gutachter und nochmal 15 Euro an die Zulassungstelle (Gebührensätze in Bayern).
Wenn es dann mal in den Papieren steht, ist es rechtens, sofern bei der Abnahme nicht "gemogelt" wurde, und alles nach den Vorschriften zuging.
Jochen