24.01.2011, 22:58
Zitat:Original von V.A.K.
Hi
Haltet ihr es für möglich hierfür ein H-Kennzeichen zu erhalten ??
73 Auo-X US Forum
Volker
Das liegt in Deinem Fall am Prüfer, denn Überrollkäfig, keine Klappscheinwerfer, Motorhaubenschnellverschlüsse, Motorhaubenhutze und natürlich die fehlenden Scheibenwischer können KO-Punkte sein.
Zitat der GTÜ :
12. Welche Abweichungen vom Originalzustand sind erlaubt?
Techn./optische Änderungen gegenüber dem Originalzustand sind nur mit Teilen aus der
Fahrzeugbaureihe möglich oder wenn die Änderungen innerhalb der ersten 10 Jahre nach der
Erstzulassung vorgenommen wurden.
13. Wie kann die Originalität der techn./ optischen Änderungen nachgewiesen werden?
Originalitätsnachweise können z. B. sein: damalige Gutachten Fahrzeugbrief (oder
Zulassungsbescheinigung Teil II) eines Fahrzeugs desselben Typs damalige
Herstellerfreigaben einschlägige Fachliteratur fahrzeugspezifische Dokumente (z. B.
Betriebsanleitungen oder Originalprospekte) geeignete Presseveröffentlichungen
(Vorstellungen, Testberichte u. a.)
Das Leben meistert man lächelnd, oder gar nicht