14.02.2011, 21:11
hallo truppe
großes sorry mal vorweg, aber mir geht " die hutschnur hoch", wenn ich hier wieder mal das halbwissen div. forenmitglieder lesen muss.
zu den genannten xenon-brennern gilt immer noch folgende gesetzliche regelung:
sie sind nicht, sie waren nie und sie werden auch in absehbarer zeit nicht verboten sein.
wenn die leuchtmittel eine ece-regelung erfüllen, darf auch ein xenon-brenner in einem (z.b.) H4 reflektor betrieben werden.
die genannte forderung nur h4-reflektor mit h4-lampe ist schon seit jahren nicht mehr gültig, und zum glück auch so im eu-recht verankert.
siehe "! NR 01-97 "
damit wäre die aussage von "corvette-fever" auch widerlegt. !
die oben beschriebenen brenner haben wohl eine ece-nummer.
eine (Z.b.) osram-h4 lampe auch, eine von hersteller x hat auch eine, jedoch sind diese e-nummern unterschiedlich, finden sich aber in den ece-regelungen und bauartgenemigungen wieder.
also sind alle 3 erlaubt.
auch wird immer behauptet: es muss ein lwr und sra vorhanden sein
siehe tüv / dekra-rundschreiben, es muß nicht !!!!!!!!!
( wegen schlechter lesbarkeit eine abschrift dahinter )
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außerdem hat eine c5 keine lwr, weil sie punkt 6.2.6.2 der ece regelung 48 auch ohne lwr erfüllt.
also ist diese forderung auch fürn ar.....!!!!!!!
klick mal hier: https://www.bmvbs.de/cae/servlet/content...fz-pdf.pdf
erst recht für ältere fahrzeuge gilt §50 abs. 10
siehe bild.....
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desweiterem empfehle ich jedem zweifler mal das intensive studium der typengenehmigung nach eg-richtlinie z.b. §19 stvzo
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silverger: die genannte iso-norm hat was mit elektromagnetismus zu tun. soll heißen, die xenon-brenner dürfen weder beim starten noch beim betrieb z.b. den radio-empfang stören !!!!
also mal auf deutsch zusammengefasst
hat ein wie beschriebener brennersatz eine ece-nummer ( egal ob diese nummer legal ist oder nicht - made in china !!!!!!!!! ), so ist diese in scheinwerfern grundsätzlich erlaubt.!!!!!!!!
unten aufgelistete copien sind nur ein kleiner auszug div. ece- / eu regelungen, bestimmt nicht vollständig, was dem ganzen aber nicht weh tut....
gruß martin
großes sorry mal vorweg, aber mir geht " die hutschnur hoch", wenn ich hier wieder mal das halbwissen div. forenmitglieder lesen muss.
zu den genannten xenon-brennern gilt immer noch folgende gesetzliche regelung:
sie sind nicht, sie waren nie und sie werden auch in absehbarer zeit nicht verboten sein.
wenn die leuchtmittel eine ece-regelung erfüllen, darf auch ein xenon-brenner in einem (z.b.) H4 reflektor betrieben werden.
die genannte forderung nur h4-reflektor mit h4-lampe ist schon seit jahren nicht mehr gültig, und zum glück auch so im eu-recht verankert.
siehe "! NR 01-97 "
damit wäre die aussage von "corvette-fever" auch widerlegt. !
die oben beschriebenen brenner haben wohl eine ece-nummer.
eine (Z.b.) osram-h4 lampe auch, eine von hersteller x hat auch eine, jedoch sind diese e-nummern unterschiedlich, finden sich aber in den ece-regelungen und bauartgenemigungen wieder.
also sind alle 3 erlaubt.
auch wird immer behauptet: es muss ein lwr und sra vorhanden sein
siehe tüv / dekra-rundschreiben, es muß nicht !!!!!!!!!
( wegen schlechter lesbarkeit eine abschrift dahinter )
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außerdem hat eine c5 keine lwr, weil sie punkt 6.2.6.2 der ece regelung 48 auch ohne lwr erfüllt.
also ist diese forderung auch fürn ar.....!!!!!!!
klick mal hier: https://www.bmvbs.de/cae/servlet/content...fz-pdf.pdf
erst recht für ältere fahrzeuge gilt §50 abs. 10
siehe bild.....
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desweiterem empfehle ich jedem zweifler mal das intensive studium der typengenehmigung nach eg-richtlinie z.b. §19 stvzo
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silverger: die genannte iso-norm hat was mit elektromagnetismus zu tun. soll heißen, die xenon-brenner dürfen weder beim starten noch beim betrieb z.b. den radio-empfang stören !!!!
also mal auf deutsch zusammengefasst
hat ein wie beschriebener brennersatz eine ece-nummer ( egal ob diese nummer legal ist oder nicht - made in china !!!!!!!!! ), so ist diese in scheinwerfern grundsätzlich erlaubt.!!!!!!!!
unten aufgelistete copien sind nur ein kleiner auszug div. ece- / eu regelungen, bestimmt nicht vollständig, was dem ganzen aber nicht weh tut....
gruß martin