03.03.2011, 11:06
Zitat:Original von Hannibal-Lecter
Auch wenn wir uns immer mehr vom ursprünglichen Thema entfernen: Die "Light Cannon"-Scheinwerfer finde ich auch ziemlich geil, zumal es wohl auch eine Version für den europäischen Markt gibt. Zumindest eine Variante ohne Xenon sollte man hier doch problemlos nutzen dürfen, oder?
Vette Grüße,
Marius
Nein darf man nicht. Egal ob Xenon oder Halogen.
Das E-Prüfzeichen ist ausschlaggebend. Wenn das fehlt ist es dem TÜV egal ob da Xenon oder Halogen verbaut ist.
