01.05.2011, 13:40
Finde die Beschreibung ein wenig mager und bekomme immer so eine komischen Pelz auf der Haut wenn ich lese: Im Kundenauftrag (=ohne Gewählreistung)
Der Händler kann meines Wissens die Gewähr nicht ausschließen, auch nicht wenn er im Auftrag verkauft!
Das zieht nur, wenn der Verkäufer selbst das Verkaufsgespräch führt und den Kaufvertrag macht.
Gruß
Markus
Der Händler kann meines Wissens die Gewähr nicht ausschließen, auch nicht wenn er im Auftrag verkauft!
Das zieht nur, wenn der Verkäufer selbst das Verkaufsgespräch führt und den Kaufvertrag macht.
Gruß
Markus