23.05.2011, 20:16
Er darf grundsätzlich erstmal nichts abziehen. Natürlich ist es nicht strafbar es trotzdem zu tun 
Wie kann man sowas in der Zukunft vermeiden? Im stationären Handel kaufen. Da geht man zum Laden und erhält dann direkt eine neue Karte oder seinen Kaufpreis.
Ich würde ihn jetzt freundlich auf seinen Fehler hinweisen und ihm danken, dass er den Sachmagel anerkannt hat und um die Zusendung des Differenzbetrages bitten. Aus dem Thema mit der Beweislast bist du ja dank seiner Hilfe nun raus.
Gruß
Uli

Wie kann man sowas in der Zukunft vermeiden? Im stationären Handel kaufen. Da geht man zum Laden und erhält dann direkt eine neue Karte oder seinen Kaufpreis.
Ich würde ihn jetzt freundlich auf seinen Fehler hinweisen und ihm danken, dass er den Sachmagel anerkannt hat und um die Zusendung des Differenzbetrages bitten. Aus dem Thema mit der Beweislast bist du ja dank seiner Hilfe nun raus.
Gruß
Uli
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