22.06.2011, 17:47
Zitat:Original von JR
...und dann?
Die Wertvorstellungen von Käufer und Verkäufer müssen sich überschneiden, damit es zu einem tatsächlichen Preis kommt.
Was nur eine Partei oder alle außenstehenden Personen davon halten ist unmaßgeblich.
Sicher. Hier ist aber kein Parteiengutachten gefragt, sondern eine reelle Einschätzung. Wenn man das dem Gutachter vermittelt, sollte das Schreiben auch dementsprechend ausfallen.
Das war doch gefragt - zumindest habe ich es so verstanden.