Vor 2 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 9 Minuten von Gelber Bengel.)
Als vergleichbares Beispiel möge die vorgeschriebene Handhabung bei Schäden mit einer Anhängerkupplung, zB bei Auffahrunfällen, dienen.
Die Fahrzeughersteller schreiben bindend vor, dass Kupplungshälse erneuert werden müssen, wenn sie beim Heckaufprall montiert waren. Unabhängig davon, ob ein sichtbarer Schaden daran vorliegt. Und die Versicherungen bezahlen sie anstandslos, weil es kein wirtschaftlich rentables Prüfverfahren gibt, das eine Rissbildung verlässlich ausschließt. Anfangs wurde die Zahlung häufig abgelehnt, worauf wir Sachverständige die weitere Haftung im Gutachten an die Versicherung weitergereicht haben, die meinte, es wäre kein Schaden erkennbar oder nachgewiesen. Wir haben die Bestätigung der verantwortlichen Haftungsübernahme der Versicherung zur Schadenfreiheit dann schriftlich eingefordert, die natürlich nicht kam. Seitdem wird über dieses Thema nicht mehr diskutiert, es wird bezahlt.
PS: Abschließend halte ich für mich die weitere Diskussion für sinnfrei. Das Gros derer, die hier vehement behaupten, es wäre alles kein Problem, schließen eine Reparatur einer Felge am eigenen Fahrzeug aus. Da fehlt wohl der Glaube an die eigene Aussage?
Es wird völlig belegfrei und bar jeglicher Kenntnis der hier herrschenden physikalischen und metallurgischen Verhältnisse wild gemutmasst, dass ein Felgenbett doch gar keine großartigen Kräfte auszuhalten hat.
Völlig außer Acht bleibt auch die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit. Eine wirklich fachgerechte Instandsetzung mit den anschließenden, notwendigen Prüfverfahren erreicht oder übersteigt schnell einen Neukauf. Und bei einer Diskussion um eine "Flickenreparatur" bin ich berufsbedingt sowieso raus.
Viel Spaß noch!
Die Fahrzeughersteller schreiben bindend vor, dass Kupplungshälse erneuert werden müssen, wenn sie beim Heckaufprall montiert waren. Unabhängig davon, ob ein sichtbarer Schaden daran vorliegt. Und die Versicherungen bezahlen sie anstandslos, weil es kein wirtschaftlich rentables Prüfverfahren gibt, das eine Rissbildung verlässlich ausschließt. Anfangs wurde die Zahlung häufig abgelehnt, worauf wir Sachverständige die weitere Haftung im Gutachten an die Versicherung weitergereicht haben, die meinte, es wäre kein Schaden erkennbar oder nachgewiesen. Wir haben die Bestätigung der verantwortlichen Haftungsübernahme der Versicherung zur Schadenfreiheit dann schriftlich eingefordert, die natürlich nicht kam. Seitdem wird über dieses Thema nicht mehr diskutiert, es wird bezahlt.
PS: Abschließend halte ich für mich die weitere Diskussion für sinnfrei. Das Gros derer, die hier vehement behaupten, es wäre alles kein Problem, schließen eine Reparatur einer Felge am eigenen Fahrzeug aus. Da fehlt wohl der Glaube an die eigene Aussage?
Es wird völlig belegfrei und bar jeglicher Kenntnis der hier herrschenden physikalischen und metallurgischen Verhältnisse wild gemutmasst, dass ein Felgenbett doch gar keine großartigen Kräfte auszuhalten hat.
Völlig außer Acht bleibt auch die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit. Eine wirklich fachgerechte Instandsetzung mit den anschließenden, notwendigen Prüfverfahren erreicht oder übersteigt schnell einen Neukauf. Und bei einer Diskussion um eine "Flickenreparatur" bin ich berufsbedingt sowieso raus.
Viel Spaß noch!

