Umrüsrtung vom Standlicht auf Tagfahrlicht
#11
Zitat:Original von corvettesepp
ich werde im März versuchen meine C5 auf Tagesfahrlicht von Hella umzurüsten.
Raus sollen dafür die Nebelleuchten.
Das Tagesfahrlicht muß mit der Zündung angehen und beim Einschalten des Fahrlichts
erlöschen.
Die hinteren Leuchten müssen beim Tagesfahrlicht nicht brennen.

Grüsse aus Bayern
Sepp

Sorry, ist falsch.
Tagesfahrlicht muss bei Fahrbeginn automatisch aktiviert sein, nicht mit Motorstart oder Zündung.

Wenn ein Fahrzeug "kurzzeitig" mit angezogener Handbremse und laufendem Motor steht, darf das DRL deaktiviert sein.
Daher haben DRL-Module "Deaktivierungsanschlüsse" durch Handbremse und durch Anlasserbetätigung.

Sind Deine Nebelscheinwerfer mit gelben Licht?
Ansonsten könntest Du Deine Nebelscheinwerfer behalten und dazu Deine Begrenzungsleuchten automatisch aktivieren lassen.

Nur so eine Idee.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#12
Müßte doch trotzdem möglich sein auf das dofe Standlicht zu verzichten, stärkere Lampen einzubauen mit einem normalen Ein- Ausschalter.
Wenn man ohnedies mit Licht fährt kann ich mir kaum vorstellen, dass dann jemand schaut wie es geschalten wird.
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#13
Zitat:Original von hotparts
Müßte doch trotzdem möglich sein auf das dofe Standlicht zu verzichten, stärkere Lampen einzubauen mit einem normalen Ein- Ausschalter.
Wenn man ohnedies mit Licht fährt kann ich mir kaum vorstellen, dass dann jemand schaut wie es geschalten wird.

Ich verstehe nicht, was Du da schreibst.

DRL soll und darf kein SUPERLICHT sein, sondern soll lediglich den "träumenden" Verkehrsteilnehmer auf ein entgegen kommendes Fahrzeug aufmerksam machen.

Daher soll DRL nicht so hell wie Abblendlicht sein.

Ist DRL nicht möglich, darf mit Abblendlicht gefahren werden.

Sind die Nebelscheinwerfer in einer "falschen" Lichtfarbe, oder entspricht der "Ein- /Anbauort" nicht den vorgaben für DRL, muss man zusehen, das man die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält.
Passt die Vorgaberichtline, wird natürlich auf zusätzliche Beleuchtung verzichtet.

Eine "Lichtleistungserhöhung" durch Einsatz von stärkeren Leuchtmittel ist verboten.
Durch "Austausch" auf stärkere "Birnen" ist die Blendung für entgegenkommende höher.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#14
Hallo !

Hab' ich was verschlafen ? Besteht jetzt in D auch schon Tagfahrlichtpflicht ?
Also ich für meinen Teil bin schon stinksauer wenn ich nur was höre von dem Thema. Das artet schön langsam in Nötigung aus. Mich können's am .... ich schalte das Nebellicht ein - da leuchtet bei mir nix anderes mit (war schon so von Anfang an).
Grimmige Grüße Motzen - mit oder ohne Licht, Erwin aus A
Man kann ein Auto nicht behandeln wie einen Menschen - ein Auto braucht Liebe .... (Walter Röhrl)
[Bild: osc17epps.gif] ... freischaffender Getriebetöter & Motorkiller ....
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#15
@ Erwin:
Ganz ruhig, ist bis jetzt (Übergangsregelung) nur eine Empfehlung vom Verkehrsminister.
Wird wahrscheinlich ab 2007 Gesetz, da die EU-Regelung bis dahin verabschiedet worden sein soll.
Im Moment ist es noch "Ländersache".

Allerdings dürfen Verkehrsrichter (wie bei der Übergangsregelung mit Winterreifen) schon Teilschuld anrechnen.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#16
@ Struppi

Schonschon, aber bei uns in A wird ja schon gestraft und jeder weiß was g'scheites dazu. Das treibt Blüten, mein Lieber ... Wart' nur das kommt dann auch in D. In jeder Kneipe am Stammtisch - stundenlange Diskussionen, an der Arbeit, auf der Straße, im Stau - überall wirst' angelabert Zum K....n

Na dann, viel Spaß, Erwin aus A
Man kann ein Auto nicht behandeln wie einen Menschen - ein Auto braucht Liebe .... (Walter Röhrl)
[Bild: osc17epps.gif] ... freischaffender Getriebetöter & Motorkiller ....
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#17
Zitat:Original von STRUPPI
DRL soll und darf kein SUPERLICHT sein

Daher soll DRL nicht so hell wie Abblendlicht sein.

Hallo Struppi,

noch mal zum Nachlesen hier die Zusammenfassung der Anlage zum §49 in der aktuellen Fassung der StVZO ist das Tagesfahrtlicht ja ausreichend beschrieben: HIER

Demnach:

(1) müssen weiß sein (damit fallen die werkseitigen Tagesfahrtleuchten der C5 in Gelb ja weg, zumindest ohne Ausnahmgenehmigung)

(2) min 250mm über der Fahrbahn (wird schwierig bei der Neblscheinwerferhöhe der C5!), max 1.500mm drüber, minimaler Abstand voneinander 600mm und max. 400mm von der Seite des Fahrzeuges

Zitat:Sind die Nebelscheinwerfer in einer "falschen" Lichtfarbe, oder entspricht der "Ein- /Anbauort" nicht den vorgaben für DRL, muss man zusehen, das man die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält.

Nebelscheinwerfer sind aufgrund ihrer E-Nummer grundsätzlich nicht als TFL zulässig. Soweit die Theorie Großes Grinsen.

Wie gesagt - wer es schafft die C5 TFL eingetragen zu bekommen sollte meiner Meinung nach diesen Weg gehen.

-------

@Hotparts: Jemand hier im Forum hat sein Standlicht in den Frontblinker verlegt. Dazu hat er den Blinker angebohrt und die 5W-Birne dort hereingeschraubt. Damit verliert man natürlich jede ABE, aber merken wird das kaum einer, zumal ja das Ganze auch noch weiß leuchtet.
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#18
@ J.M.G.:
Mein Lieber J.M.G., Nebelscheinwerfer/Abblendlicht/Fernlicht darf sehr wohl als DRL eingesetzt werden, wenn der Lichtstrom (Helligkeit), Lichtwellenlänge (Lichtfarbe) und die dazu gehörende Örtlichkeit (Ein- /Anbauort) den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Das dazu gehörende "Deaktivieren" von DRL, bei Abblendlicht/Fernlicht/Nebelscheinwerferlicht durch automatisches Ausschalten, ist selbstverständlich.

Gelbe Nebelscheinwerfer (gelbes DRL) werden nicht zugelassen, das ist klar.
Du kannst aber die gelben Nebelscheinwerfer "Leuchtstärkereduziert" zusätzlich leuchten lassen.
Dieses wurde im Rahmen der zusätzlichen Seiten-Makierungsleuchten-Genehmigung auf EU-Basis genehmigt, da dieses nicht ausgeschlossen wurde.

Wir sprechen hier von "gesetzlich vorgeschriebener minimaler/maximaler Leuchtkraft".

Im Moment wird eine EU-Zulassung für generelles LED-Rücklicht und LED-Abblendlicht erarbeitet.

Deutschland versucht sehr gerne, sich um EU-Richtlinen vorbei zu schummeln und missachtet bewusst und gewollt deren Bestimmungen.
Wer es mit sich machen lässt...

Die EU steht über den Ländern, ausser den Gesetzesteilen, wo die EU den Ländern Genehmigungen zur Eigenverwahltung gestattet.

Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#19
Wenn Tagfahrlicht vorgeschrieben werden sollte, warum müsste man dann die DRL eintragen lassen, sofern sie aktiv programmiert werden? Das verstehe ich nicht ganz.

Sollte es am gelben Licht liegen, findet man doch bestimmt irgendwo auch weiße Gläser dafür.

mit irritiertem Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#20
Zitat:min 250mm über der Fahrbahn (wird schwierig bei der Neblscheinwerferhöhe der C5!),

Mmhh, wo soll man die Tagfahrleuchten denn sonst installieren wenn nicht in den Schacht wo auch die Nebler und die Standlichter sitzen ? Oben auf den Frontbumper schaut wohl blöd aus Zwinkern

Die C5 hat natürlich keine gelben Nebelscheinwerfer sondern weißes Licht. Allerdings leuchten die Nebler nur wenn auch hinten die Beleuchtung an ist. Möchte man diese also als TFL nutzen muss man wohl eine zusätzliche Schaltung einsetzen die die Nebellampen entsprechend einzeln beim Anfahren schaltet ohne die Rückleuchten . . .


Grüße

Jochen
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