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Du kommst zur Zulassungsstelle um dein Auto zuzulassen, und der freundliche Sachbearbeiter rät dir, die Zulassung abzubrechen?????? Der Mann hat eine Belobigung verdient, er schlägt alle seine Mitstreiter,
Gruss RainerR
RaRo
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bei mir steht im gutachten:
max. größe kennzeichen 255x130, muss sich die zulassungsstelle da nicht dran halten, weil da ja explizit max. größe steht?
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Zum fünfundnuffzigten Mal: Nein! Das SVA ist durch das Gutachten nicht weisungsgebunden. Nach Zulassungsrecht muss auch ein ausländisches Fahrzeug deutsche Normkennzeichen tragen können. Alles andere sind Ausnahmen.
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@Gelber Bengel:
ok danke für die erneute Erklärung
Grüße
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Gerne! Das SVA legitimiert anhand des Gutachtens nur seine Entscheidung, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Oder eben direkt abzulehnen. Häufig mit der völlig sinnfreien Begründung, kleine Kennzeichen für Motorräder und ähnliches vorhalten zu müssen, die bei freier Vergabe irgendwann nicht mehr verfügbar wären.
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Auch werden Eintragungen von anderen SVA / anderen Bundesländern zur Kennzeichengrösse für die aktuelle Zulassung/Ummeldung durchaus als nichtig erklärt.
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Genau! Und um es auf einen ganz simplen Punkt zu bringen: Man hat bei unseren Fahrzeugen keinen rechtlichen Anspruch auf ein kleines Kennzeichen! Fertig!
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Hab das ja erst durch- unsere schwarze c5 wurde von der Regensburger Soko medienwirksam vorübergehend lahmgelegt- ein kostenpflichtiger Punkt war uA für 65€: Hinteres amtliches Kennzeichen entspricht nicht den Vorschrifen -eingetragen max320, das 340er steht halt in die Rückfahrlichter über.
Bisserl mailverkehr mit dem Zulassungsbehördenleiter, der hat sich beim bayr Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr rückerversichert und es kam die Antwort:
Die tatsächliche Größe.....und die im Feld 22 angegebene Größe....müssen jedenfalls nicht korrelieren (!!!)
Korrelieren bedeutet- entsprechen- soll heißen, es MUSS nicht dieses Maß haben, dürfte größer, aber auch keiner sein :-) Ausgelegt wird es aber als: uns egal, wir bestimen was Sache ist.
Nebenbei wurde der umfangreiche Bußgelbescheid vollumfänglich eingestellt :) Die Geräuschmessung vor Ort war nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, in der Prüfstelle hatten die dann keine Möglichkeit dafür -das geforderte Gutachten über 1500€ erklärte die Staatsanwaltschaft für nichtig. Andere Mängel- wie zB der angeblich zu breite Grünkeil der original Windschutzscheibe, oder die angebliche Tieferlegung (man fand keine Federn mit entsprechender Kennzeichnung :-) Das auch der bemängelte Auspuff kein E Prüfzeichen hatt - irgendwie logisch) brachten den Richter wohl so zum schmunzeln, das es hieß: Schluss mit dem Theater, fällt de Staatskasse zu Lasten.
Ein V8 ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund :-)