Motortuning bei Oldtimern
#1
Ich möchte ungern den Verkaufsthread von Thomas ZR-1 zerlabern, deshalb zitiere ich hier mal JR in diesen neuen Thread.
Die Frage besteht darin, ist ein Motortausch auf eine modernere Ausführung bei Oldtimern für das H-Kennzeichen schädlich?
https://www.corvetteforum.de/showthread....pid1945587
(14.01.2026, 00:39)JR schrieb: Doch, wenn der Umbau selbst dokumentiert schon älter als 30 Jahre ist.
Gruß
JR
Man findet ja immer wieder recht schwammige Aussagen zum Thema Motortuning bei Oldtimern auf verschiedenen Plattformen, aber so richtig greifbares und rechtlich verbindliches habe ich noch nicht gelesen. Man kann ja schlecht den Prüfer damit überzeugen, dass es im Corvetteforum geschrieben wurde.
Wer kann helfen?

Auf https://www.limora.com/de/magazin/tuning wird folgendes geschrieben.
[Bild: AP1GczP5qs9Aw3HS9YZIOqrAiONbyBPg4WVN6DSS...4MNPM=w700]

Aber auch da wieder die Formulierung "Oft eintragungsfähig sind laut TÜV ..."
Ja wo fängt es an und wo hört es auf?
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#2
Mein Infostand ist:
- bis zu 40% Mehrleistung (der potentesten Version des Modells) ist "relativ" einfach eintragbar
- mehr als 40% Mehrleistung eher aufwendig (Dauerbelastungsprüfungen etc.)
- Motorumbauten in Kombination mit dem H-Kennzeichen sind möglich, wenn dieser zum jeweiligen Baujahr des Fahrzeugs oder maximal 10 Jahre jünger bereits durchgeführt wurde
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#3
Dein Infostand in allen Ehren, aber auf welchen rechtlichen Regelungen basiert dieser.
Ich zitiere mich mal selbst.
Zitat:... aber so richtig greifbares und rechtlich verbindliches habe ich noch nicht gelesen.
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#4
Thema Leistungssteigerung ist im "VdTÜV Merkblatt 751" geregelt, das Dokument lässt sich direkt über Google finden.

z.B. Leistungssteigerung über 40% unter IV.5.2.3
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#5
In dem Link von Oeli steht geschrieben, dass das klassische Tuning des bestehenden Motor nicht erlaubt ist, wohl aber ein Einbau eines anderen (stärkeren?) Motor schon, sofern die benannten Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Demnach wäre die '92er LT1 mit dem 383er Stroker Umbau nicht eintragungsfähig, wohl aber die C3 mit dem C4 Motor? Da der Spendermotor schon 30 Jahre alt ist (1995), könnte der Umbau vor 30 Jahren stattgefunden haben.

Jedenfalls ein interessantes Thema. Interessant auch die Länderversionen der einzelnen Vorgaben. In D, CH oder Ö wird es bestimmt jeweils andere Richtlinien geben.

LG, Christian
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#6
Ihr werft einiges durcheinander.

Die eine Sache bei Motortuning/-umbauten ist die Eintragung.
Hier ist sehr viel möglich, auch Motoren anderer Baureihen etc., Prüfer muss es eintragen.

Die andere Sache ist das H-Kennzeichen.
Hier ist im Anforderungskatalog des TÜV Süd klar geregelt, was in Bezug auf das H-Kennzeichen geht und was nicht.

● Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
● Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen oder zeitgenössische Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.
● Bei Nachrüstung mit Abgasreinigungssystemen gelten die Anforderungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO.
● Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens zulässig.
● Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet. 

Bei Veränderungen am Motor gilt die Nebenbedingung "zeitgenössisch", das heißt, das was spätestens zehn Jahre nach EZ zulässig war.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass nicht zeitgenössische Änderungen auch zulässig sind, wenn diese nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden. Damit geht dann wieder alles, was damals eingetragen wurde. (Das hatte ich oben schon geschrieben)

Mit dem letzten Punkt hat z.B. auch diese Corvette das H-Kennzeichen völlig problemlos erhalten: Großes Grinsen

[Bild: aco_02.jpg]

Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen des TÜV Süd:

https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/...dtimer.pdf

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#7
@ChrisB82
Der Link im ersten Beitrag ist auch lediglich Vermutung und kein zuverlässige Quelle.
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#8
Was bedeutet denn ein "H- Kennzeichen"!?!
Eigentlich sollten nur "historisch wertvolle und erhaltungswürdige" Fahrzeuge damit versehen werden.
Einem alter, runtergerockter Golf 1, den es so selten ja auch nicht gibt, könnte das H eventuell versagt bleiben.
Und ob so ein wahnsinniger Umbau von zwei alten Fahrzeugen zu einem einzigen "historisch wertvoll und erhaltenswürdig" ist,
darf man sicherlich in Frage stellen. Da aber die Geschichte von dem "wahnsinnigen Spengler" Artz dahinter steht, geht das H sicherlich ok.
Hätte ich so einen Umbau gemacht, wäre der wohl nicht mal durch den TÜV gekommen, geschweige denn historisch wertvoll.  dumdidum

Ich denke mal, bei dem Thema gibt es in Deutschland gerne so schwammige Formulierungen, die auch dem Prüfer eben etwas mehr Spielraum lassen.
Nicht alles was alt genug ist, ist ein H wert.
Mfg. meStefan Teufelfeuer

[Bild: 21674529qu.jpg][Bild: 21674560vp.jpg][Bild: 21717258am.jpg]
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#9
Darüber mag jeder denken wie er will. Die von Jürgen verlinkten und beschriebenen Regelungen sind jedenfalls nicht sonderlich interpretierbar.
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#10
Für den TÜV Süd zumindest, gibts von anderen Prüforganisationen ähnliche Merkblätter?
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