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So schwer ist das doch nun wirklich nicht, Elmar. Dein Fahrzeug fährt verbrieft schneller als 190 kmh, ob Du es nutzt oder nicht. Damit musst Du eine entsprechende Bereifung montiert haben. Die Ausnahme bei Winterreifen mit M&S Kennung ohne Alpinsymbol ist entfallen, wie Du schon selber erklärt hast. Damit erübrigt sich doch jede weitere Frage nach Reifen mit geringerer Kennung als H.
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Da es anscheinend schwierig zu glauben ist, wiederhole ich es mal wieder:
Ich behaupte, dass für Autos, die vor dem 01.06.2017 in Verkehr gebracht wurden, Winterreifen mit M+S Symbol eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit haben dürfen als das Fahrzeug.
Begründung siehe hier:
https://www.corvetteforum.de/showthread.php?tid=107557
Bisher hat noch niemand ein Gesetz benannt, welches dieser Behauptung widerspricht.
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20.02.2026, 20:29
Hier noch die Antwort vom ADAC:
Ich vermute,ich muss eine andere Reifengeschwindigkeit eintragen lassen, sonst wir das zu teuer ...
Mathias, Du hattest mal wieder so was von recht!
"maßgeblich für die zulässige Bereifung Ihrer Corvette C1 (Bj. 1959) sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren, insbesondere die dort vermerkte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und der geforderte Geschwindigkeitsindex. Der Geschwindigkeitsindex des Reifens muss mindestens der maximal möglichen Fahrzeuggeschwindigkeit entsprechen – unabhängig davon, wie schnell Sie das Fahrzeug tatsächlich bewegen. Ein Reifen mit niedrigerem Index ist bei Sommerreifen grundsätzlich nicht zulässig, auch dann nicht, wenn sich ein Aufkleber mit einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit (z. B. 160 km/h) im Sichtfeld des Fahrers befindet. Eine solche Ausnahme ist ausschließlich bei Winterreifen vorgesehen.
Wenn Ihre Corvette laut Fahrzeugschein eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 180 km/h aufweist, wären Reifen mit dem Index S (bis 180 km/h) zulässig. Ein noch niedrigerer Geschwindigkeitsindex wäre hingegen ohne eine entsprechende technische Abnahme nicht erlaubt. In Einzelfällen kann bei Oldtimern eine Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (auch gerne beim TüV Süd oder der DEKRA) erfolgen, wenn Reifen mit dem ursprünglich geforderten Index nicht mehr verfügbar sind. Ohne eine solche Eintragung besteht das Risiko des Erlöschens der Betriebserlaubnis sowie möglicher versicherungsrechtlicher Probleme im Schadensfall.
Hinsichtlich des Tragfähigkeitsindexes gilt: Dieser darf nicht unterschritten werden, eine höhere Tragfähigkeit (z. B. wie bei Ihnen 96 statt 77) ist hingegen zulässig und technisch unproblematisch kann aber zu Komforteinbußen führen.
Für eine verbindliche Beurteilung empfehlen wir, die konkreten Angaben in Ihren Fahrzeugpapieren prüfen zu lassen."
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Mit welcher Begründung sollte für das Auto eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit eingetragen werden?
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Geänderte Übersetzung oder Drehzahlbegrenzung sind denkbar.
Gruß, Alex
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Ich bin da bei Matthias, ich bin raus. Eine Leistungsdrosselung gibt's beim Motorrad, aber nicht bei Autos. Es sei denn, Du baust einen Fiat Panda Motor ein und lässt das eintragen. Habe fertig!
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Der musste noch sein.
Gruß
Matthias
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Was steht denn in deiner Zulassungsbescheinigung Feld T für eine Höchstgeschwindigkeit? Das wäre doch maßgebend. Die Reifenbezeichnung kann man dahingehend ändern lassen.
Gruß
Ralf
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20.02.2026, 21:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.02.2026, 21:33 von C-556.)
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Warum kauft man sich einen Sportwagen, wenn man sich die passenden Reifen nicht leisten kann?
Weil man Schwabe ist?
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