11.04.2021, 17:52
[attachment=137860 schrieb:Blackprowler pid='1807280' dateline='1618152724']nein eine Schwarze aus der Nähe von Arnheim
Datenblatt C2 Coupe `67 427 L71
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11.04.2021, 17:52
[attachment=137860 schrieb:Blackprowler pid='1807280' dateline='1618152724']nein eine Schwarze aus der Nähe von Arnheim
14.04.2021, 15:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.04.2021, 15:41 von Blackprowler.)
Man Man man , neues von TÜV und DEKRA
Datenblatt vom TÜV Süd erhalten ! aber für den BB L71 kein Stand .- und Fahrgeräusch !!! Rückfrage TÜV Süd !!!! für diesen Motor liegen leider keine Daten vor aber Preis für komplettes Datenblatt wenn auch unvollständig !!!!! keine Abnahme § 21 / 23 Wo bekommt man nun Stand .- Fahrgeräusch für mein Fahrzeug her ?
14.04.2021, 15:51
Hallo
Man oh man, das ist doch nicht die 1ste 67er L71 mit Sidepipes, die in Deutschland angemeldet wird. Was machen die ? MfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear. HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood. Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims You can't beat short stroke displacement .
14.04.2021, 16:26
Wenn keine Angaben in einem (für den Prüfer glaubhaften) Datenblatt vorhanden sind, muss er diese durch Messungen ermitteln. Eine Fahrgeräuschmessung ist heutzutage allerdings keine Kleinigkeit mehr -- das Gute daran ist, dass auch kein Prüfer Lust auf die Messung hat (weil kompliziert und fast immer anfechtbar), und somit vermutlich auch für andere Lösungen zu haben ist. Das wäre z.B. ein anderer Fahrzeugschein mit eingetragener Lautstärke -- als Referenz vergleicht der Prüfer das Standgeräusch und wenn das passt darf er annehmen, dass auch das Fahrgeräusch vergleichbar ist. Ich habe noch keinen Prüfer getroffen, der ohne triftigen Grund eine Fahrgeräuschmessung gemacht hat -- im Zweifei gibt der einfach den gesetzlich zulässigen Grenzwert beim Fahrgeräusch ein und misst das Standgeräusch (was der Idealfall ist).
Es ist im übrigen nicht unüblich, dass die Datenblätter vom TÜV Süd unvollständig sind. Gerade die Geräuschwerte fehlen häufiger.
15.04.2021, 15:36
(14.04.2021, 16:26)xlh59 schrieb: Wenn keine Angaben in einem (für den Prüfer glaubhaften) Datenblatt vorhanden sind, muss er diese durch Messungen ermitteln. Eine Fahrgeräuschmessung ist heutzutage allerdings keine Kleinigkeit mehr -- das Gute daran ist, dass auch kein Prüfer Lust auf die Messung hat (weil kompliziert und fast immer anfechtbar), und somit vermutlich auch für andere Lösungen zu haben ist. Das wäre z.B. ein anderer Fahrzeugschein mit eingetragener Lautstärke -- als Referenz vergleicht der Prüfer das Standgeräusch und wenn das passt darf er annehmen, dass auch das Fahrgeräusch vergleichbar ist. Ich habe noch keinen Prüfer getroffen, der ohne triftigen Grund eine Fahrgeräuschmessung gemacht hat -- im Zweifei gibt der einfach den gesetzlich zulässigen Grenzwert beim Fahrgeräusch ein und misst das Standgeräusch (was der Idealfall ist). so mögen wir es , voller Preis aber unvollständige Ware ... leider habe ich noch keine Referenzzulassung auftreiben können danke trotzdem |
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