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Haftungsfrage nach Diebstahl
#1
Hallo,

ich habe eine Frage an die Versicherungsexperten.
Meinem Freund wurde sein alter VW Passat 35i vorgestern abend vor der Haustüre gestohlen. An sich schon unglaublich wer so ein Auto klaut.. Auto war natürlich nur Haftpflicht versichert. War eh nur noch 500 euro wert.

Jetzt aber meine Frage. Fahrzeugdiebstahl ist gemeldet und das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet. Wer haftet bei Unfällen die in nächster Zeit mit dem gestohlenen Fahrzeug passieren? Polizei und Versicherung haben meinem Freund mitgeteilt dass er mit seinem Schadensfreiheitsrabatt steigt wenn ein Unfall passiert.

Ist das echt korrekt? Da ist man dann ja gleich doppelt bestraft obwohl das Fahrzeug abgemeldet wurde. Und wie lange gilt das noch? Kann ja nicht sein dass man dann nach 2 Jahren immer noch bezahlen muss.

Hat irgendwer Erfahrungen?

M.f.G.
Andy
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#2
Ich denke mal, der Fall ist ähnlich gelagert wie bei einem Fahrzeugverkauf. Wenn man der Versicherung meldet, daß der Wagen weg (verkauft / geklaut) ist, ist man nicht mehr verantwortlich bzw. haftbar.
Frank
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#3
naja, eben leider nicht so wie die Versicherung mitgeteilt hat.
Aber das muss doch irgendwo schwarz auf weiß stehen , oder?

M.f.G.
Andy
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#4
@ AndyYpsilon:
Der Fahrzeughalter haftet mit der KFZ-Haftpflichtversicherung für alle Schäden, welche entstehen, bis der Straftäter gefasst wird.
Trotz Abmeldung!
Wird der Straftäter gestellt und kann für die Schäden aufkommen, holt sich die Versicherung von dem Straftäter das Geld zurück.

Ist meinem Schwiegervater passiert, mit einer Sattelzugmaschine in Bremen, am Osterdeich.
Der Dieb hatte mehrere Autos demoliert und wurde auch nicht gefasst.
Das Fahrzeug wurde ein halbes Jahr später in Dunkeldeutschland in einem Waldgebiet aufgefunden.

Trotz sofortiger Abmeldung der Zugmaschine, kam die KFZ-Haftpflichtversicherung für die Schäden auf.

Ich weiss aber nicht mehr, wie lange dieser Versicherungsschutz besteht.
Mir war so, als währen das bis zu 2 Jahre "Zwangsversicherung".

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#5
Vielen Dank dür die Antwort.
Schon hart wenn man in dem Fall der Betroffene ist, was?

M.f.G.
Andy
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#6
Hast dein Freund etwa der Polizei vergessen zu sagen, dass er das Auto letzte Woche an seine 80jährige Oma verkauft hat? Das sollte er aber nacholen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Gruß
Uli
[Bild: ycp.gif]Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)
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#7
an seine 80jährige Oma verkauft hat?

Damit die Ihre Pflegebedürftige Mutter ab und an Fahren kann sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Hallo-gruenCU werner
.
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#8
@ AndyYpsilon:
War ja heute bei Schwiegervater und konnte die Angelegenheit noch einmal mit Ihm besprechen.

Die "Abmeldung" damals, war nur eine Pro-Forma-Abmeldung, da die KFZ-Kennzeichen nicht entwertet werden konnten.
Kein Stempel-Abkratzen, keine reale Abmeldung.
Meinen Schwiegervater wurde damals mitgeteilt, das ohne Kennzeichenentwertung das Fahrzeug weiterhin als Angemeldet gilt und das bis zu einem Jahr.
Trotz Erklährung an Eidesstat, das dieses Fahrzeug gestohlen wurde.
Fahrzeug war ja auch zur Fahndung ausgeschrieben, Polizeibericht lag ebenfalls vor.
Versicherung lief auch automatisch 1 Jahr weiter und konnte nicht gestopt werden.
Unternehmer können bei einem Fuhrpark, ein bisschen (viel sogar) Rabatt oder vermeidung von Höherstufungen aushandeln.
Sonst wird automatisch bei jedem Unfall durch Versicherungsfahrzeug, höher gestuft.


Mist Rechtsprechung, aber Fakt:
Einer klaut Dir Dein Auto, demoliert mit diesem gestohlenem Fahrzeug viele andere Fahrzeuge, geht stiften, wird nicht gerallt und Du darfst es ausbügeln.

Das war es auch schon.

Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#9
danke für die kompetente Antwort.
Da wird sich mein Kumpel aber freuen Kopfschütteln

Kann ich nur für ihn hoffen dass nix passiert.

M.f.G.
Andy
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#10
@Andy

Du musst das mal aus Sicht der Allgemeinheit sehen. Es wäre doch wohl wesentlich tragischer, wenn die, durch so ein geklautes Fahrzeug, geschädigten Unfallopfer leer ausgingen, als wenn Dein Kumpel eventuell hochgestuft wird.
Da gibt es wirklich schlimmeres, auch wenn es sicher ärgerlich ist.

Auch ist eine Hochstufung durch die Versicherung nach meinem Kenntnisstand, der allerdings auch nicht ganz aktuell ist, unüblich bei gestohlenen Fahrzeugen, die verunfallen bzw. Dritte schädigen. Da kann aber die betroffene Versicherung genaue Auskunft geben.

Gruß Hallo-gruen

Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und HerzHerz.
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