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Abmelden oder was?
#1
Hallo Leute
Ich möchte meine C5 über Winter abmelden. Was muß ich beachten damit ich sie
mit der gleichen Nummer wieder anmelden kann. Und wie lang muß ich noch mindestens
TÜV haben? Da war was mit drei Monaten oder so? Grübeln Grübeln
Mit freundlichen Grüßen
           Stephan      [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]



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#2
Moin Stephan. Hallo-gruen


Du meldest sie also nicht ab sondern als "vorübergehend stillgelegt".

Dann behälst du die Nr. und beim wiederzulassen muss sie min. einen Monat TÜV und AU haben.

So ist es jedenfalls bei uns hier aber ich glaube auch das ist wiedermal von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich was den Rest-TÜV angeht.





Prost!
Christian
TeufelfeuerLOUD PIPES SAVE LIVES Teufelfeuer
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#3
Nicht vergessen:
Kennzeichen im gleichen Zug reservieren lassen. Kostet ne Kleinigkeit.

Hallo-gruen
Rüddy
[Bild: osc_logo_klein.gif]
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#4
Bei uns muß der Tüv genau am gleichen Tag das Auto haben damit es wieder zugelassen werden kann.
z.B. 31. 03. 2010 und Tüv und AU bis März 2010.

Müsste eigentlich im jeden Kreis so sein.
Mit dem Kennzeichen ist es von Kreis zu Kreis unterschiedlich. In manchen muß reserviert werden (bei manchen kostet es bei manchen wiederum kostenlos) und manchen sogar nicht.... Kopfschütteln
Also am besten bei Deinen Kreis mal anrufen.

Gruß

W.
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#5
hi wenzel,so ist es Zwinkern Prost!
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#6
Zitat:Original von speed300
Bei uns muß der Tüv genau am gleichen Tag das Auto haben damit es wieder zugelassen werden kann.
z.B. 31. 03. 2010 und Tüv und AU bis März 2010.

Müsste eigentlich im jeden Kreis so sein.
Mit dem Kennzeichen ist es von Kreis zu Kreis unterschiedlich. In manchen muß reserviert werden (bei manchen kostet es bei manchen wiederum kostenlos) und manchen sogar nicht.... Kopfschütteln
Also am besten bei Deinen Kreis mal anrufen.

Gruß

W.

So ist es bei uns auch.

Prost! OK! Patriot

Hallo-gruen
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#7
Zitat:Original von bigpurzel
Moin Stephan. Hallo-gruen


Du meldest sie also nicht ab sondern als "vorübergehend stillgelegt".

Dann behälst du die Nr.

So war das früher mal, wurde aber vor einiger Zeit geändet. Es wird bei der Zulassungsstelle nicht mehr zwischen "vorübergehend stillgelegt", und "endgültig außer Betrieb setzen" unterschieden.
Ist Verwaltungsakttechnisch jetzt das gleiche. Wichtig also das man beim Abmelden sich die Nummer reservieren lässt um diese beim erneuten Anmelden wieder zu bekommen. Manche Behörden verlangen dafür eine kleine Gebühr, andere nicht (auf meiner Zulassungsstelle wird keine Gebühr dafür erhoben).

Bei der Anmeldung muss für den Wagen eine gültige HU und AU Bescheinigung vorgelegt werden, sonst iss nix mit zulassen...Manchen Zulassungsstellen genügt der HU/AU Stempel auf dem alten Kennzeichen, andere wollen Papier sehen...

Übrigens darf man auch bei abgemeldetem Wagen mit den (entstempelten) Kennzeichen fahrten machen die mit der Zulassung zusammenhängen, sofern eine Versicherungsbestätigung mitgeführt wird. Oft ist dies auf den Landkreis und die unmittelbar angrenzenden Landkreise beschränkt. Damit besteht also z.B. die Möglichkeit mit dem Fahrzeug zu einer KÜS/DEKRA oder TÜV Stelle zu fahren um am Tag der Anmeldung noch eine neue HU/AU durchführen zu lassen.


Viele Grüße,

Jochen
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#8
Erfahre besser vorher, ob Du kleine Kennzeichen bei Wiederanmeldung wieder bekommst !!!

haarsträubend








Hallo-gruen , ...............
Hallo-gruen , .......  vette Grüße, Gerd

                 °°  °°  

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#9
Hallo Stephan Hallo-gruen

Laß sie angemelede --- auch der Winter hat scheine schönen Tage sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

--- und bei Deiner Raserei dumdidum

Gruß Heinz Hallo-gruen
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#10
Zitat:Original von Porter
Erfahre besser vorher, ob Du kleine Kennzeichen bei Wiederanmeldung wieder bekommst !!!

haarsträubend








Hallo-gruen , ...............

Die Kennzeichen behält man ja, man muss also nicht jedesmal neue kaufen... Auf 5 verschiedenen Zulassungsstellen hab ich mit meinen 30er Teilchen bisher nie Probleme gehabt. toitoitoi Zwinkern
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