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Frage zu getönten Seitenscheiben vorne - legal, illegal, welche Strafe?
#11
@Sharkey1807: Dann bräuchte man auch keine Anwälte! Zwinkern
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#12
Zitat:Original von GFoL Vorliegend müsste der Betroffene willentlich Veränderungen an seinem Fahrzeug vorgenommen haben. Und genau diesen Nachweis muss die Behörde erbringen. Kann sie das in einem Punkt nicht, so scheitert sie. Das nennt sich Rechtsstaat und nicht Willkür.


Wie kommsrt Du denn auf sowas? Wenn du ein Auto kaufst und damit losfährst obwohl durch Umbauten die Betriebserlaubnis erloschen ist, bist du auch fällig. Auch wenn du das nicht selber umgebaut hast. Das wäre ja wohl ein wenig zu einfach. Und auch Unwissenheit schützt (meist) nicht vor Strafe
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#13
Seitenscheiben nur als Sonnenschutz ( leicht gefärbt ) legal.
Wenn es zu dunkel wird , Punkte in Flensburg und verboten.
Laut Auskunft der Blau Weißen , vielleicht möchte ja ein anderer
Fahrer mit ihnen Kontakt aufnehmen..

Grüße
Frank .

PS : Legal
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#14
Hat mir der Hentschel geflüstert.

Siehe auch:
https://www.kanzlei-hoenig.de/specials/j...all-tuete/

usw.

Es gibt immer Ansatzmöglichkeiten für einen guten Anwalt.
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#15
Ein falscher Bussgeldbescheid wegen normalem Verschleiss ist aber nicht mit Zb einem Bescheid zu vergleichen der wegen eindeutig illegaler Folie auf vorderen Seitenscheiben ergeht. Gegen so einen Quatsch vorzugehen braucht es wahrscheinlich nicht mal einen Anwalt.
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#16
Das ist doch nicht der Punkt. Der Punkt ist: Ein Fahrzeug muss in Betrieb gesetzt worden sein, obschon es willentlich verändert wurde. Diesen Nachweis muss die Behörde erbringen. Kann sie es nicht - im Zweifel für den Angeklagten. Hat er den Wagen so gekauft und war er im Rahmen einer Hauptuntersuchung unauffällig, hätte ein Laie dann erkennen müssen, dass da etwas nicht stimmt? Kommt halt darauf an...

Es ist nicht alles schwarz und weiß im Leben.
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#17
Ja, alles Willkür.
Mich haben sie angehalten als mein Auto gerade drei Tage auf mich angemeldet war. Da es sich um ein US Fahrzeug handelt, habe die Herren mir meine "Unwissenheit" verziehen und mich mit einer Mängelkarte ohne weitere Strafe ziehen lassen.
Echt Schwein gehabt und an dieser Stelle herzlichen Dank an die Hamburger Rennleitung. Überhaupt ist die Hamburger Polizei sehr tolerant und aufgeschlossen gegenüber amerikanischen Fahrzeugen.

Ich glaube, ich werde für den Winter mal einen neuen thread aufmachen bezüglich unserer Erlebnisse mit der Rennleitung.
[Bild: flex3.png]
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#18
Zitat:Seitenscheiben nur als Sonnenschutz ( leicht gefärbt ) legal.
Wenn es zu dunkel wird , Punkte in Flensburg und verboten.
Laut Auskunft der Blau Weißen , vielleicht möchte ja ein anderer
Fahrer mit ihnen Kontakt aufnehmen..

Grüße
Frank .

PS : Legal
Bezieht sich eigentlich nur auf ab Werk ungetönte Scheiben.
Die maximale Tönung liegt bei 15 % (oder so was um den Dreh), die wird mit der Tönung ab Werk schon erreicht.

Es gibt / gab von Folia Tec mal klare Folien als Splitterschutz - die hat sogar die Polizei montiert.
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#19
Zitat:Original von Cruizzzer
Ist es nicht ein Widerspruch, wenn zwar zum Einen angeblich die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt gewesen sein soll, man ihn aber zum Anderen dennoch weiterfahren ließ (und zwar wissentlich mehrere hundert Kilometer bis zum Wohnort)?

Wie soll er sich verhalten? Was würde man ihm raten?

Nur um dass ich dich richtig verstehe. Du wolltest das Auto direkt vor Ort stillgelegt bekommen und abschleppen lassen? Wieso hast du ihnen das nicht einfach gesagt?

Andere wären froh gewesen dass sie ihr Auto trotz Mängel noch nach hause fahren durften.

mfG René
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#20
Hallo Vollmi,

nein, das verstehst du falsch. Habe auch nirgends geschrieben, dass das Auto besser haette stillgelegt werden sollen. Wie kommst du darauf?

Ich finde nur die Begruendung, das Fzg sei eine Gefahr fuer die Verkehrssicherheit, aber man kann dann doch noch damit weiterfahren, laecherlich. In meinen Augen hat sich der Polizist damit voellig unglaubwuerdig gemacht und duerfte diese Begruendung dann nicht mehr weiter anwenden. Entweder oder.

Es geht bei der Sache auch nicht darum, keine Gesetzte und Regeln anzuerkennen oder sich herauswinden zu wollen.

Vielmehr sollte man in einem Rechtsstaat alle Moeglichkeiten nutzen duerfen. Sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung. Bei Gewaltstraftaten etc. wuensche ich mir die hoechstmoegliche Strafe fuer den Taeter, bei harmlosen Verkehrsdelikten wie bei meinem Fall (wo meiner Meinung nach niemand gefaehrdet wurde) sehe ich die Strafe als zu hoch an. Und nein, das sehe ich nicht grundsaetzlich so. Wenn ich zu schnell fahre, falsch parke oder so und erwischt werde, zahle ich immer ohne zu murren, da ich einsehe, etwas getan zu haben. Bei 2 harmlosen, hellen Sonnenschutzfolien am Auto seh ich das aber ehrlich gesagt nicht ein. Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen bzw. mit jedem Paragraphen einverstanden sein.

Gruss,
Christian
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