15.01.2014, 08:15
Noch zwei kurze Informationen:
1. generell darf nicht mal um einen Tag überzogen werden. Man muss spätestens am letzten Tag des auf der Plakette angezeigten Monats das Fahrzeug prüfen lassen.
2. seit Juli 2012 wird bei einem etwaigen Verzug nicht mehr zurückgeklebt, es wird also der Monat geklebt, in dem man beim TÜV war.
1. generell darf nicht mal um einen Tag überzogen werden. Man muss spätestens am letzten Tag des auf der Plakette angezeigten Monats das Fahrzeug prüfen lassen.
2. seit Juli 2012 wird bei einem etwaigen Verzug nicht mehr zurückgeklebt, es wird also der Monat geklebt, in dem man beim TÜV war.